DSGVO: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Sportrechtsexpertin Christina Toth beantwortete bei den ASVÖ-Infoveranstaltungen in Steinbrunn und Mischendorf die wichtigsten Fragen zur neuen Datenschutzgrundverordnung.

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Was ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?
Die DSGVO ist ein von der EU als Verordnung vorgegebener Mindeststandard für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Wann ist die DSGVO anzuwenden?
Wenn Daten (z.B. von Mitgliedern) verarbeitet werden, die auf eine konkrete Person hinweisen.

Was soll die DSGVO bewirken?
Transparenz, Information, Zweckbindung, Datenminimierung, Datenrichtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit.

Worauf muss ich hinsichtlich der DSGVO besonders achten?
Jeder Verein muss sicherstellen, dass überall wo Daten erhoben werden, die jeweilige Voraussetzung/Bedingung (Rechtsgrundlage) vorliegt, die Informationspflicht erfüllt wird und die Datensicherheit sichergestellt ist (Anm.: IT-Systeme auf Aktualität, Backup, Zugriffe, Protokolle, etc. überprüfen!).

Muss ich von jeder Person künftig eine schriftliche Einwilligung zur Verwendung seiner Daten einholen?
Jein. Es gibt auch Daten deren Verarbeitung zulässig ist – und zwar jene, für die explizit eine Erlaubnisvorschrift existiert. Dazu zählen Daten zur Erfüllung eines Vertragszwecks (bspw. Mitgliedsbeiträge), zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, zur Wahrung lebenswichtigen Interesses sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen (bspw. Namen in Ergebnislisten eines Wettkampfs). Für alle anderen Fälle ist eine nachweisbare persönliche Einwilligung notwendig.

Wann muss ich jedenfalls eine ausdrückliche Einwilligung einholen?
Eine ausdrückliche Einwilligung ist nur dann sinnvoll, wenn keine Rechtsgrundlage, wie etwa ein Vertragsverhältnis oder berechtigtes Interesse, vorhanden ist. Werden hingegen sensible Daten, wie etwa Gesundheitsdaten, erhoben oder verarbeitet, ist eine ausdrückliche (und nachweisbare) Einwilligung jedenfalls notwendig.

Welche Rechte haben Personen, deren Daten verarbeitet werden?
Diese verfügen über fünf grundlegende Rechte: Das Recht auf Auskunft darüber, welche Daten, wie und wofür verarbeitet werden, das Recht auf Berichtigung (Anm.: Verarbeiter sind zur laufenden Datenaktualisierung verpflichtet!), das Recht auf Löschung, das Recht auf Widerspruch, das Recht auf Übertragung der eigenen Daten in maschinenlesbarem Format.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die DSGVO?
Diese richten sich nach dem Vergehen und können bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen. ABER: Die österreichische Bundesregierung hat die DSGVO vor wenigen Wochen entschärft und setzt zumindest vorerst auf das Prinzip „Mahnen statt Strafen“.

Muss ich wirklich ein Verzeichnis über die Verwendung meiner Daten führen?
Ja, allerdings kann dazu die kostenlose BSO-Vorlage für ein Datenverarbeitungsverzeichnis genutzt werden, zu der es auch eine leicht verständliche Ausfüllhilfe gibt.

Kann ich auch in Zukunft Ergebnisse von Wettkämpfen veröffentlichen und im Archiv speichern, ohne dafür die Einwilligung jedes einzelnen Teilnehmers einzuholen?
Wenn die in Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen erhobenen Daten für die Leistungs- sowie Ergebniserfassung bzw. das Ergebnismanagement erforderlich sind, ist keine Einwilligung erforderlich. Die Teilnehmer können stattdessen einfach über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden (bspw. am Anmeldeformular).

Muss ich aufgrund der DSGVO die Vereinsstatuten ändern?
Es ist zumindest empfehlenswert, den Vereinszweck in den Statuten so zu formulieren, dass eine Handlungsgrundlage für die Datenverarbeitung gegeben ist. Datenschutzbestimmungen alleine reichen in den Statuten nicht aus und entbinden auch nicht von Pflichten im Sinne der DSGVO.

Noch Fragen offen? Dann diese bitte einfach per Mail an office(at)asvoe-burgenland.at schicken und wir versuchen sie gerne zeitnah zu beantworten.

Weitere hilfreiche Fragen und Antworten zur DSGVO finden sich zudem auf der Website des ASVÖ Oberösterreich

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