Energiekostenausgleich Phase 3

Am 10. Jänner 2024 startete die 3. Förderphase des BMKÖS für den Energiekostenausgleichs (EKA), mit dem die stark gestiegenen Energiekosten von gemeinnützigen Sportstättenbetreibern abgefedert werden sollen. Die dritte Phase kann bis zum 8. März 2024 beantragt werden.

Voraussetzungen für ein Ansuchen:

  • Vereinsgründung muss vor dem 1.1.2022 gewesen sein
  • Sportstätte muss seit 1.1.2022 auf eigenen Namen und eigene Rechnung in Österreich BETRIEBEN werden (es ist nicht relevant, wer tatsächlich Eigentümer*in ist)

Eine Sportstätte gem. § 3 Z 11 BSFG 2017 ist eine Anlage, die ausschließlich oder überwiegend für die körperliche Aktivität sowie die Betätigung im sportlichen Wettkampf oder im Training bestimmt ist (zB Sporthalle, Sportplatz, spezielle Anlage für einzelne Sportarten), einschließlich den, dem Betrieb der Anlage oder der Vorbereitung für die Benützung der Anlage dienenden Einrichtungen, Bauten und Räumlichkeiten. Von dieser Definition sind auf alle Fälle Garderoben und Duschen bzw. Lagerräume umfasst. Bürogebäude können nur für den Teil, welcher für den Betrieb der Sportstätte notwendig ist, berücksichtigt werden. Von dieser Definition der Sportstätte sind Unterkünfte nicht umfasst.

Webseite zur Fördereinreichung

Für welchen Zeitraum werden Förderungen genehmigt?

  • 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 (Phase 3, 10. Jänner bis 8. März 2024)

Was wird gefördert?

entstandene MEHRKOSTEN (bis zu 70%) für folgende Energiequellen im Vergleich zu 2019:

  • Arbeitspreis für Strom
  • Arbeitspreis für Gas
  • Preis für Fernwärme
  • Preis für Heizöl
  • Preis für Holz und Pellets

WICHTIG: Sportstättenbetreiber*innen dürfen keine Anträge auf eine andere Förderung der Energiekosten für dieselbe Sportstätte und im gleichen Zeitraum, wenn auch nur anteilig, bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesland oder Gemeinde) gestellt und erhalten haben bzw. stellen.

Weitere Infos gibt es auf der eigens eingerichteten Webseite, FAQs oder dem Förderprogramm.

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