Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPO)

Am 15.1.2024 wurde die Richtlinie für die Gewährung eines Energiekostenzuschusses für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPO-RLV) veröffentlicht. Der Energiekostenzuschuss soll die Energiekostensteigerung mildern, damit Non-Profit-Organisationen ihre statutengemäßen Aufgaben weiter erbringen können. Ab dem 22. Jänner können Anträge online gestellt werden oder bei der Hotline des BMKÖS Fragen gestellt werden.

Förderbare Organisationen sind Non-Profit-Organisationen (NPO) (gem. §§ 34 ff Bundesabgabenordnung gemeinnützige Rechtsträger). Zudem darf die antragstellende Organisation nicht oder teilweise nicht im Sinne des Umsatzsteuergesetzes unternehmerisch tätig sein. Förderfähig sind nur Energiemehrkosten, die durch nicht unternehmerische Tätigkeiten der Organisation entstanden sind.

Förderbare Kosten sind betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen für Strom, Erdgas, Fernwärme und Fernkälte, Benzin und Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl.

Förderzeitraum und Förderhöhe

Gefördert werden die im Vergleich mit dem Kalenderjahr 2021 angefallenen Energiemehrkosten der Kalenderjahre 2022 und 2023.

Für das Kalenderjahr 2022 (Phase 1) werden 30% der angefallenen Energiemehrkosten gefördert.
Für das Kalenderjahr 2023 (Phase 2) werden 50% der angefallenen Energiemehrkosten gefördert.

Die maximal gewährte Förderhöhe beträgt je begünstigte Organisation für beide Förderphasen in Summe insgesamt EUR 500.000. Verbundene Organisationen erhalten gemeinsam höchstens EUR 500.000. Die Förderung kann erst ab einer ermittelten Förderhöhe von EUR 800 je Förderphase beantragt werden.

Antragsverfahren und Antragsfristen:

  • Der Energiekostenzuschuss kann über die elektronische Plattform (Fördermanager) der AWS beantragt werden.
  • Für die Förderphase 1 (Kalenderjahr 2022) kann der Förderantrag bis zum 30.6.2024 gestellt werden.
  • Für die Förderphase 2 (Kalenderjahr 2023) kann der Förderantrag bis zum 31.12.2024 gestellt werden.
  • Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Förderantrags sowie das Nichtvorliegen der Gewinnorientierung der förderwerbenden Organisation gemäß Statuten ist von einem:r Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in zu bestätigen.

Text von BDO Österreich

Weitere Infos & FAQs auf der EKZ-NPO Webseite des BMKÖS.

Für Informationen wenden Sie sich ab 22. Jänner an die NPO-Service-Hotline: Tel.: +43 1 381 300 300 oder per Email an info(at)hotline.ekz-npo.at.

 

 

 

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