PRAE Meldung mit L19

Mit 2023 wurden die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) erhöht und gleichzeitig eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt.

Nach einigen Änderungen in den letzten Wochen sind die Jahresmeldungen der Summen der "Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung" mit dem L19 über ELDA zu melden. Die Abgabe in Papierform ist nur zulässig, wenn die digitale Abgabe "mangels fehlender technischer Vorraussetzung nicht zumutbar ist".

Das digitale Meldeformular L19 soll ab dem 6.2.2024 verfügbar sein. Wir werden nach der Veröffentlichung und einem Probelauf weitere Informationen aufbereiten.

Link zu L19 - Papierform

Bis dahin empfehlen wir als ersten Schritt, dass diejenigen die noch keine ID-Austria haben, sich vorab dort registieren.

Link zu ID-AUSTRIA

Mit einer ID-Austria kann dann die Registrierung für ELDA vorgenommen werden. Anmerkung: Hierfür bedarf es KEINER Steuernummer für den Verein.

Link zu ELDA        Erklärvideo Anmeldung ELDA (ab der 17 Minute)

Allgemeine Informationen zur Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung und allfällige Neuerungen werden regelmäßig von der Bundessport-Organisation SPORT AUSTRIA aufbereitet.

Link zu SPORT AUSTRIA

 

 

 

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