Registrierkasse: Entschärfung kommt

Petition des ASVÖ Burgenland zeigte Wirkung. Ministerrat erfüllt Forderungen weitestgehend.

Im Ministerrat wurden am Dienstag, den 21. Juni, wesentliche Änderungen hinsichtlich der Registrierkassen- und Steuerpflicht für Sportvereine beschlossen. Bereits am 14. Dezember 2015 hatte sich der ASVÖ Burgenland mittels Petition an Österreichs politische Entscheidungsträger gewandt und die österreichweite Diskussion damit initiiert. Viele der darin enthaltenen konkreten Forderungen zur Entlastung der Sportvereine wurden im aktuellen Ministerratsbeschluss berücksichtigt.

Robert Zsifkovits, Präsident des ASVÖ Burgenland: Es freut mich, dass unsere Forderungen auf Bundesseite ernst genommen wurden und nun einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden konnten. Dies ist ein wichtiges Etappenziel in unserem Einsatz für optimale Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine. Der Schritt war dringend notwendig, um dem schleichenden Tod des ehrenamtlichen Sports, der etwa für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen unerlässlich ist, entgegenzuwirken. Besonderer Dank gilt den burgenländischen Landtagsparteien und den privaten Initiativen, die sich unseren Forderungen im Kern angeschlossen und mit dem gemeinsamen Einsatz in den letzten Monaten ganz wesentlich zur nun beschlossenen Entlastung der Sportvereine beigetragen haben.“

Was die beschlossenen Änderungen für unsere Mitgliedsvereine bedeuten:

  • Die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Vereinsfesten von 48 Stunden auf bis zu 72 Stunden im Jahr bringt eine spürbare Erleichterung für unsere Mitgliedsvereine, da diese Vereinsfeste nicht der Registrierkassenpflicht unterliegen.
  • Auch für den Kantinenbetrieb konnten Erleichterungen erzielt werden: So soll es künftig keine Registrierkassenpflicht geben, wenn die Kantine an maximal 52 Tage pro Jahr geöffnet hat und ein Umsatz von maximal 30.000 Euro erzielt wird.
  • Für die auf regionaler Ebene so wichtigen Vereinsfeste soll es ebenfalls Entlastungen geben. Die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern bei Vereinsfesten - insbesondere bei Zusammenarbeit mit Gastronomen – soll keine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit begründen. Generell soll die Zusammenarbeit zwischen Gastronomen und gemeinnützigen Vereinen erleichtert werden, ohne dass dadurch die steuerlichen Begünstigungen für den Verein verloren gehen.
  • Bei unentgeltlicher Mitarbeit von vereinsfremden Personen, etwa bei kleinen Vereinsfesten, soll der Verein seine steuerlichen Begünstigungen ebenfalls nicht verlieren. Zuwendungen von Vereinen an ihre Mitglieder - zum Beispiel im Rahmen von Weihnachtsfeiern - sollen im Ausmaß von bis zu 100 Euro pro Vereinsmitglied möglich sein, ohne dass dies steuerschädlich für den Verein ist.

Die offizielle Version der geplanten Änderungen des Finanzministeriums >>

Schreiben von Sportminister Doskozil an die Vereine >>

Anmerkung: Die Belegerteilungspflicht, die bereits länger gilt, ist von den nun geplanten Änderungen nicht betroffen.

Die Petition des ASVÖ Burgenlaut im Wortlaut >>

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