Für Sportveranstaltungen, bei denen zum Beispiel zur Pausenunterhaltung Musik gespielt wird, oder sportliche Wettkämpfe in Sportarten, die laut Reglement Musikbegleitung erfordern, gilt ein eigener, nochmals ermäßigter Tarif.
1. Musik zur Umrahmung und Pausenfüllung
Dies gilt, wenn Musik vor Beginn, nach Beendigung und in den Pausen von Sportdarbietungen, wie z.B. sportliche Wettkämpfe, Schauturnen und Fußballspielen, wobei die Gesamtdauer der Musik 30 Minuten nicht übersteigen darf, zur Umrahmung und Pausenfüllung eingesetzt wird. Bei längerer Dauer erfolgt die Berechnung nach Punkt 2.
mit Eintrittsgeld | 0,5% der Bruttoeinnahmen |
ohne Eintrittsgeld | € 0,0046 pro Besucher |
Mindestsatz | € 4,59 pro Veranstaltung |
Ab zwei Spieltagen pro Spieljahr wird ein Rabatt von 1% pro Spieltag eingeräumt, wobei die entsprechende Gutschrift nach Ende des Spieljahres erfolgt. Das Höchstausmaß des Rabattsatzes pro Spieljahr beträgt 50%.
2. Musikbegleitung im Wettkampf bei Musiksportarten
mit Eintrittsgeld | 1% der Bruttoeinnahmen |
ohne Eintrittsgeld | € 0,0094 pro Besucher |
Mindestsatz | € 7,25 pro Veranstaltung |
3. Musikbegleitung beim Eistanz, Schaulaufen oder beim Publikumseislauf ohne Wettbewerb
mit Eintrittsgeld | 2,5% der Bruttoeinnahmen |
ohne Eintrittsgeld | € 0,0189 pro Besucher |
Mindestsatz | € 9,39 pro Veranstaltung |
4. Tanzsportwettkämpfe ohne Publikumstanz
mit Eintrittsgeld | 4,5% der Bruttoeinnahmen |
ohne Eintrittsgeld | € 0,0380 pro Besucher |
Mindestsatz | € 9,39 pro Veranstaltung |