Förderungen


Der ASVÖ Burgenland vergibt an seine Mitgliedsvereine Bundes-Sportförderungsmittel (Bundes-Vereinszuschuss lt. BSFG 2017) in unterschiedlichen Bereichen.

Die Online-Beantragung der Förderungen ab 2024 sind ab 15. Jänner 2024 über unser neues ASVÖ-Serviceportal möglich.

Mehr Informationen dazu in unserem Handbuch
Erste Schritte Vereinsstammdaten aktualisieren oder ändern: Handbuch
Handbuch Antrag Basissubvention

Starthilfe

Im Jahr des Beitritts zum ASVÖ ist der Verein vom Mitgliedsbeitrag befreit und erhält eine Starthilfe in Höhe von 900 Euro (Vereine ohne Fachverbandsmitgliedschaft) oder 1.500 Euro (Vereine mit Mitgliedschaft eines anerkannten Fachverbands).

Basissubventionen

Über Antrag des Vereins - Frist: Ende Februar des jeweiligen Jahres - erfolgt die Vergabe der Basissubvention nach Beschluss des Vorstandes durch den Landesfachwart. Für jeden Verein bzw. jede Sektion der/die einem Fachverband angehört - für den/die der ASVÖ Burgenland also Fördermittel des ASVÖ Bundes erhält - fließen 600 Euro in den Gesamt-Aufteilungsbetrag.

Der Landesfachwart kann im Rahmen dieses Betrages den Vereinen zwischen 300 und 900 Euro zuweisen. Aktiven Vereinen bzw. Sektionen, die keinem Fachverband angehören, werden maximal 250 Euro zugewiesen.

Für Fußballvereine gelten gesonderte Bedingungen, sie kommen nur alle drei Jahre zum Zug, erhalten dann aber im Durchschnitt 2.600 Euro. 

Bausubventionen

Über Antrag des Vereins erfolgt nach Besuch und Vorschlag des Kassiers sowie der Bezirksobleute die Beschlussfassung über die Vergabe in der Juni-Sitzung des Vorstandes.

Projektsubventionen (Förderungen Fachsparten)

Über Antrag des Landesfachwartes bezüglich Projekten seiner Fachsparte, welche landesweite Lehrgänge und Wettkämpfe betreffen, erfolgt die Beschlussfassung im Vorstand. Jeder ASVÖ-Verein soll die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen. Die Ausschreibung der Veranstaltung erfolgt über einen Entwurf des Landesfachwartes durch das ASVÖ-Sekretariat. Anträge müssen bis Ende des Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Sondersubventionen

Alle Ansuchen können einmal pro Jahr vom Verein direkt an den ASVÖ gerichtet werden. Aufwendungen sind zum Beispiel die Teilnahme von Einzelsportler*innen an WM/EM, WC/EC, ÖM sowie SM oder die Durchführung von bedeutenden nationalen und internationalen Wettkämpfen (z.B.: WM, EM, ÖM, usw.).

Es werden auch Teilnahmen von Mannschaften an ÖM/ÖSTM und an internationalen Titelkämpfen (EM oder WM) unterstützt, vorausgesetzt die Mannschaft besteht aus mindestens sechs Personen. Unter sechs Personen kann, wie gehabt, mittels Einzelbeträgen abgerechnet werden.

Pro Mannschaft bzw. Einzelsportler*in kann nur für eine Teilnahme in Österreich (außerhalb des Burgenlandes und weiteste Entfernung!) sowie eine Teilnahme im Ausland angesucht werden. Der Sportausschuss erhält diese Ansuchen zur Stellungnahme, der Beschluss über die Vergabe erfolgt im Vorstand.

Die Übungsleiterausbildung von Vereinsmitgliedern wird mit Nachweis des Zertifikats gefördert.

Nachwuchs - Breitensportförderung

Der ASVÖ Burgenland unterstützt Nachwuchs- oder Breitensportveranstaltungen mit folgenden Voraussetzungen:

  • Der Verein ist Veranstalter.
  • Es handelt sich um eine klare und wirkliche Nachwuchs- oder Breitensportveranstaltung.
  • Es muss ein Wettkampf/Rennen/Turnier oder sportlicher Bewerb stattfinden.
  • Die Veranstaltung muss außerhalb des fachverbandlichen Spiel- und Wettkampfbetriebs stattfinden.
  • Das ASVÖ Burgenland LOGO muss auf der Ausschreibung bzw. Ankündigung abgebildet sein.
  • Das ASVÖ Burgenland Transparent muss während der Veranstaltung sichtbar aufgehängt werden.
  • Für die Abrechnung muss ein Foto der Veranstaltung mit dem ASVÖ Transparent und ein kurzer Bericht zur Veranstaltung abgegeben werden (digital).

DAS ANSUCHEN MUSS ZEITGERECHT VOR DER VERANSTALTUNG EINGEREICHT WERDEN!

Pokalspenden

Die Vereine haben einmal pro Jahr die Möglichkeit für Wettkämpfe, Pokalspenden zu beantragen. Die Beschlussfassung über die Vergabe erfolgt durch ein Mitglied des Präsidiums. Die Vereine können zwischen einem großen, zwei mittleren oder drei kleinen Pokalen wählen.

Förderung Vereinsbekleidung

Die Förderung Vereinsbekleidung muss vorab angesucht und kann erst mit positiver Förderzusage abgerechnet werden.

 

Zuschuss Vereinskleidung

Was wird gefördert?
Die Bedruckung von Vereinsbekleidung mit dem ASVÖ Burgenland Logo. Der Zuschuss wird pro gekauftem und bedrucktem Bekleidungsstück gewährt.

Voraussetzungen:
Mindestgröße Logo: 70x25mm in Originalfarben, weiß oder schwarz (Logo)

Abrechnung:
Der ASVÖ Burgenland übernimmt keine direkten Druckkosten, der Zuschuss wird über eine Förderung gewährt. Bitte Foto der Bekleidung zur Abrechnung mitsenden.

 

 

Voucher Statutencheck

 

Voucher Statutencheck

Der ASVÖ Burgenland übernimmt für seine Mitgliedsvereine die Kosten (Leistungspaket 1) eines Statutenchecks durch die BDO Burgenland GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Die Beantragung erfolgt via Mail an office(at)asvoe-burgenland.at

Der Verein erhält nach Zusage der Förderung einen Voucher mit dem der Statutencheck durchgeführt werden kann. Für allfällig notwendige weitere Betreuungsschritte muss der Verein selbst die Kosten tragen.

Für die Prüfung sind in weiterer Folge diese Unterlagen notwendig:

  • Letztfassung der Statuten (wenn möglich in Word)
  • Letzter Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Bekanntgabe einer Ansprechperson für ein Kurzinterview zur Erhebung der tatsächlichen Geschäftstätigkeit des Vereins

 

 

 

Richtlinien und Gesetze

Abrechnungsrichtlinien des ASVÖ Burgenland für die Weitergabe des Bundes-Vereinszuschusses

Bei folgendem Dokument handelt es sich um eine vereinfachte Version und einen Auszug aus den Abrechnungsrichtlinien der Bundes-Sport GmbH, der wesentliche Punkte zusammenfasst. In Zweifelsfällen und/oder bei unterschiedlichen Auslegungen gelten die offiziellen Abrechnungsrichtlinien der Bundes-Sport GmbH.

Abrechnungsrichtlinien

Abrechnungscheckliste

Förderrichtlinien des ASVÖ Burgenland

1. Grundsätze und Voraussetzungen
a) Grundsätzlich gelten die Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß  Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017).
b) Förderungen nur für gemeinnützige Sportvereine (lt. Vereinsgesetz, statutarisch festgehalten), die ordentliche Mitglieder des ASVÖ Burgenland sind.
c) Aktueller Eintrag im Vereinsregister (auch als Nachweis der Vertretungsbefugnis).
d) Verein oder seine Sektion ist ordentliches Mitglied eines von der Sport Austria (eh. BSO bzw. Bundessportorganisation) anerkannten Fachverbandes. Der ASVÖ behält sich vor, vom Verein eine entsprechende Bestätigung des Fachverbandes anzufordern.
e) Vereine, die a) und b) erfüllen, aber nicht unter c) fallen, können Förderansuchen stellen, die im Einzelfall von den Gremien des ASVÖ geprüft und entschieden werden.
f) Die Förderung gebührt nur dem im Ansuchen angegebenen und gewidmeten Zweck. Die Höhe der Förderung wird vom ASVÖ Burgenland nach Förderwürdigkeit und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten festgesetzt.
g) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Sie gilt erst mit einer schriftlichen Verständigung und nur unter der Voraussetzung als zugesagt, dass auch seitens der jeweiligen Förderungsgeber (Bundes-Sportförderungsfonds, ASVÖ-Bund, sonstige Bundes- und Landesstellen) entsprechende finanzielle Zuwendungen erfolgen.

2. Förderansuchen

sind unter Verwendung der vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulare bis zu folgenden Stichtagen einzubringen:
a) Antrag auf Basisförderung: Ende Februar des jeweiligen Jahres
b) Antrag auf Bauförderung: 22. April (später einlangende Ansuchen werden in das Folgejahr übernommen)
c) Antrag auf Sonderförderung kann laufend, aber nur einmal im Kalenderjahr, eingebracht werden
d) Vereine, deren Ansuchen gem. a) und b) nicht bis zum Stichtag im Sekretariat eingelangt sind, verzichten unwiderruflich auf eine Förderung für das laufende Jahr.
Voraussetzung für eine positive Erledigung des Ansuchens sind:
a) Besuch der jährlichen Bezirks- bzw. Gruppentagung und der Generalversammlung.
b) Platzierung des ASVÖ-Burgenland-Logos auf der Startseite der Website (falls vorhanden).
c) Ein Vereinskonto, dessen Bezeichnung auf den Verein lautet und dessen Zeichnungsberechtigung den Angaben im Vereinsregister entspricht. Der ASVÖ behält sich vor, eine entsprechende Bankbestätigung vom Verein anzufordern.
3. Abrechnung und Überweisung
a) Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach der Übermittlung von Originalbelegen, die den Richtlinien des Bundes-Sportförderungsgesetzes entsprechen müssen, innerhalb der in der Förderzusage angegebenen Frist.
b) Eine begründete Fristverlängerung kann innerhalb der Abrechnungsfrist beantragt werden.
c) Bei offenen Forderungen des ASVÖ Burgenland an den Mitgliedsverein (z.B. fehlender Mitgliedsbeitrag) wird keine Förderung an den Verein überwiesen.
d) Die Förderung wird nur auf das angegebene Vereinskonto überwiesen.
e) Der ASVÖ Burgenland behält sich vor, die Förderung zurückzufordern, wenn die vorliegenden Abrechnungsbelege von den Kontrollkommissionen der Bundes-Sport GmbH bzw. der Behörden nicht anerkannt werden.

Abrechnungsrichtlinien der Bundes-Sport GmbH

Die Aufgabe der Finanzierung der österreichischen Sportverbände hat seit 1. Jänner 2018 die neu eingerichtete Bundes-Sport GmbH (BSG) inne. Die Abrechnungsrichtlinien werden vertragsgemäß durch die Bundes-Sport GmbH geprüft. Die Prüfung wird auf Basis des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017) durchgeführt.
Die Einhaltung dieser Richtlinien ist daher für Abrechnungen mit den zuständigen Landesverbänden zwingend erforderlich!
Weitere Informationen über die Bundes-Sport GmbH sowie Formblätter und Abrechnungsrichtlinien im Downloadbereich.

Förderrichtlinien Land Burgenland

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