Richtlinien / Gesetze

Förderarten im ASVÖ Burgenland

Basissubvention
Über Antrag des Vereins (Formular Vereinsansuchen) erfolgt die Vergabe der Basissubvention nach Beschluss des Vorstandes durch den Landesfachwart.  Für jeden Verein, für den der ASVÖ Burgenland Fördermittel des ASVÖ Bundes erhält, fließen 350,- Euro in den Gesamt-Aufteilungsbetrag. Der Landesfachwart kann im Rahmen dieses Betrages den Vereinen zwischen 175,- und 525,- Euro zuweisen. Aktiven Vereinen, für die der ASVÖ Burgenland keine Subvention erhält, werden maximal 175,- Euro zugewiesen.

Bausubventionen
Über Antrag des Vereins (Formular Bauansuchen, Baubeschreibung und Finanzplanung) - Frist: 22. April - erfolgt nach Besuch und Vorschlag der Kassiere sowie der/des Bezirksobmann /-obfrau die Beschlussfassung über die Vergabe in der Juni-Sitzung des Vorstandes.

Projektsubventionen (Förderungen Fachsparten)
Über Antrag des Landesfachwartes bezüglich Projekten seiner Fachsparte, welche landesweite Lehrgänge und Wettkämpfe betreffen, erfolgt die Beschlussfassung im Vorstand (Präsidium). Jeder ASVÖ-Verein soll die Möglichkeit haben daran teilzunehmen. Die Ausschreibung der Veranstaltung erfolgt über einen Entwurf des Landesfachwartes durch das ASVÖ-Sekretariat. Anträge müssen bis Ende des Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Sondersubventionen

Alle Ansuchen, welche außergewöhnliche Aufwendungen betreffen, die über den normalen Regelbetrieb wesentlich hinausgehen, können einmal pro Jahr vom Verein direkt an den ASVÖ gerichtet werden (Formular Sonderansuchen). Solche Aufwendungen sind zum Beispiel die Teilnahme an WM, EM, ÖM sowie SM oder die Durchführung von bedeutenden nationalen und internationalen Wettkämpfen (z.B.: WM, EM, ÖM, usw.). Der zuständige Landesfachwart erhält diese Ansuchen zur Stellungnahme, der Beschluss über die Vergabe erfolgt im Landesvorstand oder Präsidium.  Anträge, die keine Finanzplanung aufweisen, werden nicht behandelt.

Pokalspenden
Die Vereine haben einmal pro Jahr die Möglichkeit für Wettkämpfe beim ASVÖ Burgenland Pokalspenden zu beantragen. Die Beschlussfassung über die Vergabe erfolgt durch ein Mitglied des Präsidiums. Die Vereine können zwischen einem großen, zwei mittleren oder drei kleinen Pokalen wählen.

Jubiläumsgaben
Wenn Jubiläen im Rahmen eines Festaktes gefeiert werden, kann ein geladener Vertreter des ASVÖ dem Verein einen Gutschein im Wert von 100,- Euro überreichen.

Förderrichtlinien des ASVÖ Burgenland

1. Grundsätze und Voraussetzungen
a) Grundsätzlich gelten die Richtlinien für die Verwaltung, widmungsgemäße Verwendung, Abrechnung und Kontrolle der Besonderen Bundessportförderungsmittel in jeweils gültigen Fassung.
b) Förderungen nur für gemeinnützige Sportvereine (lt. Vereinsgesetz, statutarisch festgehalten), die ordentliche Mitglieder des ASVÖ Burgenland sind.
c) Aktueller Eintrag im Vereinsregister (auch als Nachweis der Vertretungsbefugnis).
d) Verein oder seine Sektion ist ordentliches Mitglied eines von der BSO (Bundessportorganisation) anerkannten Fachverbandes. Der ASVÖ behält sich vor, vom Verein eine entsprechende Bestätigung des Fachverbandes anzufordern.
e) Vereine, die a) und b) erfüllen, aber nicht unter c) fallen, können Förderansuchen stellen, die im Einzelfall von den Gremien des ASVÖ geprüft und entschieden werden.
f) Die Förderung gebührt nur für den im Ansuchen angegebenen und gewidmeten Zweck. Die Höhe der Förderung wird vom ASVÖ Burgenland nach Förderwürdigkeit und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten festgesetzt.
g) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Sie gilt erst mit einer schriftlichen Verständigung als fix zugesagt.

2. Förderansuchen
sind unter Verwendung der vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulare bis zu folgenden Stichtagen einzubringen:
a) Antrag auf Basisförderung: 31. März
b) Antrag auf Bauförderung: 22. April (später einlangende Ansuchen werden in das Folgejahr übernommen)
c) Antrag auf Sonderförderungen kann laufend, aber nur einmal im Kalenderjahr, eingebracht werden
d) Vereine, deren Ansuchen gem. a) und b) nicht bis zum Stichtag im Sekretariat eingelangt sind, verzichten unwiderruflich auf eine Förderung für das laufende Jahr.

Voraussetzung für eine positive Erledigung des Ansuchens sind:
a) Besuch der jährlichen Bezirkstagung bzw. Gruppentagung und der Generalversammlung.
b) Platzierung des ASVÖ-Burgenland-Logos auf die Startseite der Website (falls vorhanden).
c) Ein Vereinskonto, dessen Bezeichnung auf den Verein lautet und dessen Zeichnungsberechtigung den Angaben im Vereinsregister entspricht. Der ASVÖ behält sich vor, eine entsprechende Bankbestätigung vom Verein anzufordern.

3. Abrechnung und Überweisung
a) Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach der Übermittlung von Originalbelegen, die den Richtlinien der Abrechnung der besonderen Bundessportförderung entsprechen müssen, innerhalb der in der Förderzusage angegebenen Frist.
b) Eine begründete Fristverlängerung kann innerhalb der Abrechnungsfrist beantragt werden.
c) Bei offenen Forderungen des ASVÖ Burgenland an den Mitgliedsverein (z.B. fehlender Mitgliedsbeitrag) wird keine Förderung an den Verein überwiesen.
d) Die Förderung wird nur auf das angegebene Vereinskonto überwiesen.
e) Der ASVÖ Burgenland behält sich vor, die Förderung zurückzufordern, wenn die vorliegenden Abrechnungsbelege von den Kontrollkommissionen der BSO bzw. der Behörden nicht anerkannt werden.

Abrechnungsrichtlinien der  Bundessportförderung

Die im Bundes-Sportförderungsgesetz unter Abschnitt 2 genannte Besondere Bundes-Sportförderung wird vertragsgemäß durch den Kontrollausschuss der BSO geprüft. Die Prüfung wird auf Basis der "Richtlinien für die Verwaltung, widmungsgemäße Verwendung, Abrechnung und Kontrolle der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel" durchgeführt.
Die Einhaltung dieser Richtlinien ist daher für Abrechnungen mit den zuständigen Landesverbänden zwingend erforderlich! Informationen über die aktuellen Leitet Herunterladen der Datei einToto Abrechnungsrichtlinien der BSO und Öffnet externen Link in neuem FensterFormblätter finden sie im Download- bzw. Servicebereich auf www.bso.or.at!

Richtlinien für die Spitzensportförderung im Burgenland

Die Richtlinien der Spitzensportförderung durch die Burgenländische Landesregierung wurden neu geregelt. Es wird für die Teilnahme an Staatsmeisterschaften, Österr. Meisterschaften, Europa- und Weltmeisterschaften unabhängig von der Platzierung ein Fahrtkostenzuschuß gewährt und für die Plätze 1 - 3 gibt es dazu noch Prämien.
Aber auch für die Teilnahme an Landesmeisterschaften ist in der Allgemeinen Förderung ein Fahrtkostenzuschuss vorgesehen.
Als Beilage zum Ansuchen brauchen Sie die Ausschreibung und die Ergebnisliste des jeweiligen Bewerbes. Für nähere Auskünfte steht Ihnen unser Landessekretariat  oder die Sportabteilung im Landhaus Neu (02682/600-2780) gerne zur Verfügung.

Gesetze

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