15 Millionen Euro für Energiekostenausgleich

Sportminister Kogler präsentierte erste Details zum Energiekostenausgleich des Sportministeriums. Dieses mit 15 Mio. Euro dotierte Unterstützungsinstrument wird gemeinnützigen Sportstättenbetreibern zugutekommen. Sportminister Kogler: „Unser erklärtes Ziel ist, dass das Sportangebot in den Vereinen im bisherigen Ausmaß weitestgehend aufrechterhalten werden kann und Sportvereine nicht gezwungen sind, unvertretbare Erhöhungen bei Mitglieds- und Benützungsgebühren vornehmen zu müssen.“

Der Energiekostenausgleich wird sich in weiten Teilen am Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft orientieren. Demnach erhalten Sportstättenbetreiber eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Erdgas, Fernwärme etc., die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.

Diese Ersatzrate wird sich der ersten Förderperiode (1. Juli bis 31. Dezember 2022) auf 40 Prozent, in der zweiten und dritten Förderperiode (1. Jänner bis 30. Juni; 1. Juli bis 31. Dezember 2023) auf jeweils 70 Prozent belaufen. Kogler: „Die Begünstigten werden Sportstättenbetreiber sein, die für ihre Energiekosten selbst aufkommen müssen. Voraussetzung für die Förderung ist aber, dass der Sportstättenbetreiber den Fördervorteil an die Sporttreibenden, die Mitglieder bzw. die eingemieteten Vereine weitergibt.“

Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH (BSG). Die Details des Förderprogrammes werden derzeit erarbeitet, eine Antragstellung ist für März 2023 vorgesehen. „Mein besonderer Dank gilt den Dachverbänden, die in Einzelfällen bereits jetzt Überbrückungshilfen anbieten (Anmerkung: wie der Energiebonus des ASVÖ Burgenland).

Der Energiekostenausgleich des BMKÖS ist als subsidiäres Förderinstrument konzipiert. Für eine Ausgleichszahlung kommen also ausschließlich Sportstättenbetreiber in Betracht, die keine andere Förderung für ihre Sportstätte erhalten können. Zu den weiteren Hilfsinstrumenten des Bundes zählen der Energiekostenzuschuss des BMAW, bei dem gemeinnützige Sportvereine mit unternehmerischer Tätigkeit antragsberechtigt sind, sowie das Kommunalinvestitionsprogramm („Gemeindemilliarde“), in dem 50 Millionen Euro zur Abfederung von Energie-Mehrkosten bei gemeinnützigen und mildtätigen Vereinen reserviert sind.

Die Sportvereine können vorraussichtlicht mit Beginn des zweiten Quartals 2023 mit finanzieller Unterstützung rechnen.

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