2. COVID-19-Öffnungsverordnung bringt weitere Lockerungen für Sport

Die mit 1.7. 00 Uhr in Kraft tretende 2. COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet wieder einige Lockerungen für den Sport. Das Land Burgenland hat für Juli und August unter dem Motto „Sicher durch den Sommer“ ein Testpaket für Schülerinnen und Schüler, Vereine und die Sommerbetreuung geschnürt, um bei der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen.

Unter anderem:

• Keine Abstandsregelung

• Keine Maske indoor (zumindest sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)

• Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 Teilnehmer*innen

• Keine Personengrenze für AthletInnen bei Spitzensportveranstaltungen

Im vergleichenden Überblick haben wir die Regelungen für öffentliche Orte bzw. nicht-öffentliche Sportstätten hier gegenübergestellt:

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor

Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

nein

nein

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

0-24 Uhr

Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („3G“)

nein

bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen;
Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, geimpft, genesen oder mind. alle 7 Tage Tests

Präventionskonzept

nein

ja

COVID-19-Beauftragte/r

nein

ja

Abstand

keiner

keiner

Maskenpflicht

nein

nein (sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

mehr als 100 Teilnehmer*innen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r

mehr als 100 Teilnehmer*innen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r;
Spitzensport: gesonderte Bestimmungen

Contact Tracing

bei Zusammenkünften mit mehr als 100 TeilnehmerInnen und länger als 15 Minuten

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften ab 100 TeilnehmerInnen (auch im Freien); im Spitzensport immer notwendig

 

"sicher durch den Sommer" - umfangreiches Testpaket mit dem Land Burgenland

Großes Vereinsscreening – Gratis-Spucktests für alle aktiven Vereinsmitglieder
Damit auch das burgenländische Vereinsleben unter sicheren Bedingungen wieder aufleben kann, lädt das Land Burgenland alle Vereine im Rahmen seiner Sommeraktion „Sicher durch den Sommer“ zu einem großen Vereinsscreening ein und stellt ihnen pro aktivem Vereinsmitglied drei Spucktests pro Woche zur Verfügung. Über ein Online-Formular auf der Internetseite www.burgenland.at/sommertest können alle burgenländischen Vereine schnell und unkompliziert die Anzahl ihrer aktiven Vereinsmitglieder bekanntgeben. Sie erhalten vom Land Burgenland pro aktivem Vereinsmitglied und Woche drei kostenlose Spucktests und QR-Codes zur Verwendung mittels der für die Wohnzimmertests installierten Selftest-App auf https://selftest.bgld-testet.at. Diese können sie bei ihrer Gemeinde abholen.


Ferienbetreuung: Testmöglichkeiten bei Feriencamps durch Vereine
Entsprechend dem Leitfaden des Bundeskanzleramtes vom 10.06.2021 haben Kinder, die an außerschulischer Jugenderziehung und Jugendarbeit sowie an betreuten Ferienlagern teilnehmen, beim erstmaligen Betreten einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen – entsprechend der 3-G-Regel also einen Nachweis darüber, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind.
Für Gemeinden und Vereine, die in den Monaten Juli und August eine außerschulische Ferienbetreuung (Sommercamps, Actiontage, Ferienspiel etc.) anbieten, bedeutet dies, dass die Kinder entweder den entsprechenden Nachweis bereits mitbringen oder im Falle, dass sie keinen Nachweis haben, von den Veranstaltern vor Ort mit einem Spucktest getestet werden müssen, der im Fall einer tageweisen Betreuung dann für die Dauer des Aufenthaltes gilt.

Im Rahmen der Aktion „Sicher durch den Sommer“ stellt das Land Burgenland allen Gemeinden und Vereinen, die in den Monaten Juli und August eine außerschulische Ferienbetreuung (Sommercamps, Actiontage, Ferienspiel etc.) anbieten, kostenlose Spucktests zur Verfügung, um die betreuten Kinder gegebenenfalls testen zu können. Über ein Online-Formular auf der Internetseite www.burgenland.at/sommertest können Gemeinden schnell und unkompliziert die Anzahl der Teilnehmer sowie die Dauer der Ferienbetreuung bekanntgeben, und sie erhalten vom Land Burgenland drei kostenlose Spucktests pro Kind und Woche. Dies gilt auch, wenn sie die Ferienbetreuung durch einen Verein durchführen lassen. Durch Verwendung der für die Wohnzimmertests installierten Selftest-App auf selftest.bgld-testet.at erhalten diese Spucktests eine Gültigkeit von 24 Stunden.

 

Weiterführende Links:

Antworten auf zahlreiche Detailfragen hat auch Sport Austria aufbereitet.

Die ab dem 1.7.2021 gültige 2. Covid-19-Öffnungsverordnung.

Anmerkung: Wie schon die unzähligen Male zuvor möchten wir dich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um Interpretationen und Auslegungen der Verordnung handelt. Wenngleich diese auch nach besten Wissen und Gewissen gemacht wurde, können wir aufgrund der aktuellen Dynamik nur versuchen einen möglichst genauen Überblick zu bieten. Für lokale Einschränken und weitere Informationen wende dich bitte an deine Bezirksverwaltungbehörde. Für sportspezifische Eigenheiten, Fragen und Umsetzung bitte an den jeweiligen Fachverband wenden.

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