Ab heute Lockerungen für den Profisport!

Die angekündigten Lockerungen für den Spitzensport wurden am Wochende erlassen.

Somit dürfen SpitzensportlerInnen nicht öffentliche Sportstätten für ihr Training betreten. Dies gilt auch für deren BetreuerInnen, wobei zu beachten ist, dass zwischen den Personen mindestens 2 Meter Abstand eingehalten wird und das Training wenn möglich im Freien stattfinden. Für geschlossene Räume gilt, dass pro Person mindestens 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen müssen. Als SpitzensportlerInnen sind Personen im Sinne des § 3 Z 8 BSFG 2017 definiert, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, daraus Einkünfte erzielen und bereits an internationalen Wettkämpfen im Sinne des § 3 Z 5 BSFG 2017 teilgenommen haben. Unter Einkünfte fallen auch Fördergeldern (BSG, Sporthilfe, Sportpool), Sponsorgelder, Preisgelder usw. Zusätzliche Erläuterungen zu dieser Verordnung werden seitens des Sportministeriums folgen.

Verordnung im Original

Sobald die Bestimmungen für die Nutzung von Outdoor-Sportanlagen im Breitensport bekannt sind, werden wir dazu informieren. Auch hier sollte eine demensprechende Verordnung beziehungsweise Verordnungsänderung erlassen werden.

Eine mögliche Adaption des Härtefallfonds oder Finanzierungszusagen wurden weiterhin nicht konkret behandelt. Die Unsicherheit bleibt weiterhin bestehen.

 

UPDATE: Bei Fragen zu dieser Verordnung können Sie sich auch gerne an das Sportministerium wenden: Hotline +43 (1) 71606 -665 270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr) oder via Email: sport(at)bmkoes.gv.at

Häufig gestellte Fragen zum Sport

 

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