ASVÖ Vereins-Eventförderung
Gefördert werden Jugendcamps, Sportwochen, Turniere, und weitere mehrtägige Sportveranstaltungen. Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung ist, dass "ASVÖ" im Veranstaltungsnamen vorkommt. Weiters muss das "ASVÖ Burgenland" Logo sowohl in der Ausschreibung als auch während der Veranstaltung platziert werden.
Nach dem Event muss ein Veranstaltungsbericht mit Bild und die Ausschreibung an den ASVÖ Burgenland gesendet werden. Die Abrechnung erfolgt über die normale Förderabrechnung wobei keine Rechnung(en) direkt vom ASVÖ Burgenland übernommen werden.
ASVÖ Zuschuss Bedruckung Vereinskleidung
Der ASVÖ Burgenland gewährt allen Vereinen einen Zuschuss zur Bedruckung von Vereinskleidung, wenn auf die Kleidung auch das ASVÖ Burgenland Logo gedruckt wird. Mindestgröße des ASVÖ Burgenland Logos: 70x25mm. Das Logo kann entweder in Originalfarben, weiß oder schwarz gedruckt werden.
Der ASVÖ Burgenland übernimmt keine direkten Druckkosten. Die Abrechnung erfolgt über die normale Förderabrechnung. Für die Abrechnung sind Bilder der gekauften und bedruckten Bekleidung vorzulegen.
Wichtig - Die außerordentlichen Förderungen 2021 müssen vorab angesucht werden und können nur mit positiver Förderzusage abgerechnet werden.