Betreten von Seebädern, Seehütten, Stegen und Hafenanlagen ab heute untersagt

Laut Verordnung des Landes Burgenland auf Grund des COVID-19-Maßnahmengesetzes ab heute, dem 03. April, das Betreten von Seebädern, Stegen und Seehütten untersagt.

 

Um der weiteren Verbreitung des Coronavirus im Burgenland entgegenzutreten, ist laut Verordnung des Landes Burgenland auf Grund des COVID-19-Maßnahmengesetzes ab heute, dem 03. April, das Betreten von Seebädern, Stegen und Seehütten untersagt. Außerdem ist das Betreten von Hafen- und Slipanlagen zur Ein- und Auswasserung sowie Inbetriebnahme von Booten verboten.

Vom Verbot ausgenommen werden (Einsatz-) Fahrten der Blaulichtorganisationen, der versorgungskritischen Infrastruktur, der Gewässeraufsicht sowie der Berufsfischer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und für gewerbliche Arbeiten im Zusammenhang mit Nassbaggerungen und Schlammabsaugungen.

„Das ist angesichts des nahenden Frühlings natürlich eine weitreichende Maßnahme. Aber wir wollen seitens des Landes alles Nötige tun, um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus im Burgenland und in ganz Österreich entgegen zu treten“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf: „Wenn uns das gelingen soll und wir uns selbst und unsere Lieben schützen wollen, müssen wir alle durchhalten und Disziplin beweisen. Deshalb bitte ich alle: Nehmen Sie diese Verordnungen und Maßnahmen ernst, damit wir gemeinsam die Verbreitung des Coronavirus eindämmen!“

Diese Verordnung tritt mit heute, dem 03. April, in Kraft und gilt bis einschließlich 13. April. Eine Zuwiderhandlung wird gemäß § 3 Abs. 3 des COVID-19-Maßnahmengesetzes als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 € geahndet.

Text: Nina Sorger, Landesmedienservice Burgenland 3.4.2020

 

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