Betreten von Seebädern, Seehütten, Stegen und Hafenanlagen ab heute wieder erlaubt

Nach dem Auslaufen der Verordnung des Landes Burgenland ist ab heute, dem 14. April, das Betreten von Seebädern, Stegen und Seehütten wieder erlaubt.

Landeshauptmann-Stv. Mag.a Astrid Eisenkopf kündigte am 9.4.2020 an, die dementsprechende Verordnung des Landes Burgenland nicht zu verlängern, somit können Seebäder, stege und Seehütten wieder betreten werden.

Sie ersucht weiterhin alle Betroffenen um Verständnis, dass diese Maßnahme zum Schutz aller temporär notwendig war.

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