Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung (Stand 2.11.2020)

Nach der gestrigen Sitzung im Nationalrat wurde nun die sogenannte COVID19-Schutzmaßnahmenverordnung in der gültigen Fassung veröffentlicht. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Einschränkungen beziehungsweise Neuerungen ab dem 3.11.2020.

Wie gewohnt zuerst der Hinweis, dass es sich hierbei um eine erste Zusammenfassung und Deutung der aktuellen Situation handelt. Wir werden in den nächsten Tagen kontinuierliche Updates bringen und selbstverständlich auch wieder die Expertise von Sport Austria, der ASVÖ Bundesorganisation und weiteren Partnern einholen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der ASVÖ Burgenland keine Gewähr oder Haftung für eine etwaige gerichtliche Durchsetzbarkeit der Informationen übernimmt.

 

Die aktuellen Neuerungen in der Übersicht:

  • Indoor ist sämtlicher Sport untersagt

  • Outdoor dürfen nur jene Sportarten ausgeübt werden, bei dessen sportartspezifischen Ausübung es zu keinem Köperkontakt kommt und ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann

  • Erlaubt sind maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten

  • Einzeltraining mit Trainer*in ist möglich

  • Während der Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr ist der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und physischen Erholung nicht untersagt - sportliche Betätigung wie Laufen, Radfahren, usw. bei einem Mindestabstand von 1m zu anderen Personen ist somit möglich (Ausgangsbeschränkungen gelten zumindest bis zum Ablauf des 12.11. 2020)

  • Sportveranstaltungen sind untersagt

  • Spitzensport nach §3 Z6 BSFG 2017 ist von den Bestimmungen ausgenommen (bei Fragen zu diesem Themenbereich empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Fachverband)

 

Weiters wollen wir noch auf die Möglichkeit von zusätzlichen lokalen Vorgaben und Beschränkungen hinweisen.

Für konkrete Fragen zur Sportausübung steht das ASVÖ Burgenland Büro gerne zur Verfügung. Ansonsten verweisen wir noch auf des Informations-Service für den Bereich Sport vom BMOEKS.

Hotline:
Tel: +43 (1) 71606 - 665270
Mo-Fr: 9 bis 15 Uhr
E-Mail: sport(at)bmkoes.gv.at

Der Verordnungstext im Original

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