Die neuerlichen Öffnungen gehen mit den vielzitierenten "3G" (gecheckt, geimpft, gesundet) einher und wir nähern uns Schritt für Schritt der gewohnten Sportausübung. Folgende Punkte sind ab Donnerstag, 10.6. gelockert:
- Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt.
- Indoor müssen pro Sportlerìn nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
- Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
- Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
- An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
- Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
- Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
- Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.
- Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht.
Im Überblick heißt das:
| Öffentlicher Ort (Wiese, Park…) | Nicht-öffentliche Sportstätte |
Quadratmeter p.P. | nein | indoor 10 m2 |
Öffnungszeiten | 0-24 Uhr | 5-24 Uhr |
Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („Eintrittstest“) | nein | bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen; |
Präventionskonzept | nein | ja |
COVID-19-Beauftragte/r | nein | ja |
Abstand | 1 m beim Betreten; | 1 m beim Betreten; |
Maskenpflicht | nein | indoor, außer bei Sportausübung und in Feuchträumen |
Zusammenkünfte/ | *max 16 Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten + Minderjährige | Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen); |
Contact Tracing | bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 16 Personen und länger als 15 Minuten | beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien und 1 m Abstand eingehalten wird; |
Die Verordnung im Original
FAQs bei Sport Austria