Die Neuerungen der PRAE ab 1.1.2023

Der ASVÖ forderte seit langem die Anhebung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (kurz PRAE). Seit dem 1.1.2023 sind die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung vom BMF von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht worden. Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein eingeführt.

In Österreich sind 2,1 Millionen Menschen Mitglied in einem Sportverein. Mehr als 500.000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich in verschiedenen Funktionen und übernehmen Verantwortung im Sport.

Um die ehrenamtliche Tätigkeit - insbesondere bei Übungsleiter*innen und Trainer*innen - zu fördern, wurde die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung von 540 Euro um ein Drittel auf 720 Euro erhöht. Der Betrag von derzeit maximal 60 Euro pro Einsatztag wird auf maximal 120 Euro pro Einsatztag verdoppelt.

Die PRAE dient als Hilfestellung im gemeinnützigen Vereinssport zur Abdeckung von Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise zur Spiel- oder Trainingsstätte sowie zu Auswärtseinsätzen.

Die entsprechenden Tages- und Monatssätze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit im gemeinnützigen Sportverein nebenberuflich ausgeübt wird. Die maximale Anzahl von Einsatztagen pro Monat kann dabei frei gewählt werden. Ab dem 1.1.2023 ist hierfür das neue PRAE Formular 2023 zu verwenden!!! (hier zum Download)

Werden an einzelne Sportler*innen, Schiedsrichter*innen und Sportbetreuer*innen nur steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen geleistet, hat der begünstigte Rechtsträger (z.B. Verein) sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen für jede*n einzelne*n Empfänger*in in das dafür vorgesehene amtliche Formular einzutragen und dem Finanzamt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres (d.h. erstmals im Jahr 2024) zu übermitteln.

Zu melden werden die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde, sein. Für diese Meldung gibt es noch kein offizielles Formular sondern nur einen Entwurf (hier). Wir benachrichtigen sobald es hier Neuerungen gibt.

Sport Austria bietet am Freitag, 27.1.2023 von 15 bis 16:30 Uhr eine Online-Infoveranstaltung zum Thema "PRAE NEU 2023". Thematisiert werden die Neuerungen mit Expert*innen des BMF und der Steuerberatung PZP. Eine Anmeldung ist bis zum 26.1. unter diesem Link möglich.

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