Auf Bundesebene - mit der Ausnahme von Wien - gibt es ab Samstag, 5. März keine Einschränkungen für die Sportausübung.
Zusammenkünfte oder Veranstaltungen über 50 Personen benötigen einen Covid19-Beauftragten und ein Covid19-Präventionskonzept.
Ein Präventionskonzept hat insbesondere zu enthalten:
- spezifische Hygienemaßnahmen
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
- Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
- gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken
- Regelungen zur Steuerung der Personenströme
- Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter:innen in Bezug auf Hygienemaßnahmen