Die Öffnung für den Sport!

Ab Samstag, 5.3.2022 gibt es keine Einschränkungen für die Sportausübung. Nur bei Zusammenkünften über 50 Personen ist ein Präventionskonzept und ein Covid19-Beauftragter notwendig.

Auf Bundesebene - mit der Ausnahme von Wien - gibt es ab Samstag, 5. März keine Einschränkungen für die Sportausübung.

Zusammenkünfte oder Veranstaltungen über 50 Personen benötigen einen Covid19-Beauftragten und ein Covid19-Präventionskonzept.

Ein Präventionskonzept hat insbesondere zu enthalten:

  1. spezifische Hygienemaßnahmen
  2. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
  3. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
  4. gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken
  5. Regelungen zur Steuerung der Personenströme
  6. Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter:innen in Bezug auf Hygienemaßnahmen

Viel Spaß beim Sporteln!

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