In der Landtagssitzung am 17. März wurde das neue Veranstaltungsgesetz einstimmig beschlossen. Die Abhaltung und Genehmigung kleinerer Freiluftveranstaltungen bis 500 Besucher wird fortan deutlich erleichtert. Viele der sowohl vom ASVÖ Burgenland und seinen Vereinen, als auch von privaten Initiativen wie „Rettet die Vereinsfeste“ kritisierten Punkte seien laut Landtag jedoch Sache des Bundes.
Erarbeitet wurde das neue Veranstaltungsgesetzt von den Landtagsklubs der Regierungspartner SPÖ und FPÖ. Dennoch herrschte bei der Sitzung des Landtags parteiübergreifende Einigkeit, insbesondere was die Wichtigkeit von Vereinen für das Gemeinwesen betrifft. Jeder Freiwillige, der seine Zeit für einen Verein opfere, gehöre unterstützt, sagte etwa Gerhard Hutter vom Bündnis Liste Burgenland.
Grün-Abgeordneter Wolfgang Spitzmüller erachtet daher den – auch vom ASVÖ Burgenland geforderten – Abbau von bürokratischen Hürden als dringend notwendig. Als Beispiele nannte er Registrierkassen, Barrierefreiheit und die Abnahme als Veranstaltungsstätte.
Auch für die ÖVP ist das neue Veranstaltungsgesetz lediglich ein erster Schritt hinsichtlich einer bürokratischen Entlastung der Vereine. Laut Parteiobmann LAbg. Thomas Steiner liege das Grundproblem der Vereinsfeste nämlich im Gewerbe-, Sozial- und Steuerrecht und damit im Aufgabenbereich des Bundes.
SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich sieht nun ebenfalls den Bund in der Verantwortung. Hinsichtlich des kleinen Gestaltungsspielraums sei die Änderung des Veranstaltungsgesetzes aber ein großer Wurf, so Hergovich.
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