Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ – jetzt noch bis 31. Dezember 2025 beantragen!

Sportvereine und Sportstättenbetreiber:innen haben noch bis 31. Dezember 2025 die Möglichkeit, Anträge im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Sportstätten“ zu stellen. Die Unterstützung ist Teil der Klima- und Energieförderungen des Bundes und zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Österreichs Sportstätten nachhaltig zu senken.

Im Zuge der Adaptierung der Klima- und Energieförderungen können Förderanträge bei den „Energieeffizienten Sportstätten“ nur noch bis 31.12.2025 gestellt werden. 

Die wichtigsten Deadlines:

  • Bis zum 31.12.2025 können Anträge im Onlineportal der KPC gestellt werden.
  • Bis zum 30.06.2026 müssen die Anträge vollständig sein.
  • Bis zum 31.12.2026 müssen die Projekte fertig umgesetzt sein.

Wichtige Hinweise:

  • Schon beim Antrag im Onlineportal sollten die Unterlagen möglichst vollständig sein.
  • Für eine Zusage ist es förderlich dem Antrag einen Projektzeitplan beizulegen (Achtung spätester möglicher Projektabschluss: 31.12.2026.)
  • Bei Umrüstungen von Flutlichtanlagen auf LED unbedingt die Einhaltung der ÖNORM O 1052 „Lichtimmissionen“ bestätigen lassen.

Ab 1. Jänner 2026 stehen weiterhin die betrieblichen Umweltförderungen des Bundes zur Verfügung – die spezielle Förderung für Sportstätten läuft jedoch mit Jahresende 2025 aus.

Alle Infos und Antragstellung unter: www.sportaustria.at/energieeffizientesportstaetten

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