Freiwilligenpauschale & PRAE ab 2026 kombinierbar

Das Freiwilligenpauschale und die pauschalierten Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) können ab 1. Jänner 2026 im selben Kalenderjahr bezogen werden. Pro Monat darf allerdings nur eine der beiden Varianten für dieselbe Person ausbezahlt werden.

Bisher war es nicht möglich, beide Regelungen im selben Jahr zu nutzen. Ab 1. Jänner 2026 ändert sich das – mit einer Einschränkung: Wird innerhalb eines Kalenderjahres sowohl ein Freiwilligenpauschale als auch eine PRAE bezogen, ist der Jahreshöchstbetrag des Pauschale für jeden Monat, in dem eine PRAE bezogen wurde, anteilig zu kürzen.

Beide Zahlungen bleiben weiterhin steuer- und abgabenfrei.

PRAE-Meldefrist endet am 28. Februar 2026

Die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) unterliegen einer jährlichen Meldepflicht. Auszahlende Vereine/Verbände müssen geleistete PRAEs des Jahres 2025 zwischen 1. Jänner und 28. Februar 2026 an das Finanzamt übermitteln. Die Abgabe hat elektronisch über das ELDA-Onlinesystem zu erfolgen. Für die Registrierung ist ein Zugang mit ID-Austria notwendig.

Um in diesem Zusammenhang weitere offene Fragen zu erklären, stellt Sport Austria, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), auch einen detaillierten Leitfaden mit praxisnahen Beispielen zur Verfügung. Den aktuellen Leitfaden Sportler*innen Begünstigung zur PRAE von Sportler*innen, Schiedsrichter*innen und Sportbetreuer*innen findest du hier.

Mehr Details gibt es bei Sport Austria

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