Impulsförderung für Nachwuchsarbeit

Antrag kann bis 31. Jänner 2017 beim BSFF eingereicht werden.

Gerne möchten wir euch auf folgende Sonderfördermöglichkeit für das Jahr 2016
aufmerksam machen:

Impulsförderung für die Nachwuchsarbeit in Sportvereinen

Den entsprechenden Antrag muss jeder Sportverein selbst und direkt an den Bundes-Sportförderungsfonds (BSFF) stellen. Eingereicht werden muss dieser bis spätestens 31. Jänner 2017.

Das diesbezügliche Formular steht unter www.bsff.or.at zum Download zur Verfügung.


Mehr Infos zur Impulsförderung für die Nachwuchsarbeit

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