Ab sofort können Sportvereine, Schulen, Städte und Gemeinden sowie andere Organisationen ihr Sport-Integrationsprojekt für den „Integrationspreis Sport 2020“ einreichen. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF), das Bundeskanzleramt (BKA), das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS), die Sport Austria (Österreichische Bundes-Sportorganisation) sowie der Sponsor Coca-Cola zeichnen bereits zum 13. Mal Sportprojekte aus. Die Siegerprojekte werden mit einem Preisgeld von bis zu 3.000 Euro prämiert.
Über ein Online-Bewerbungsformular können Sportprojekte, die sich für die Integration von Migrant*innen in der österreichischen Sportlandschaft einsetzen, eingereicht werden. Eine Expert*innen-Jury aus dem Bereich Integration und Sport wählt die besten Projekte aus. Besonderer Fokus wird auf die nachhaltige Wirkung des Projekts für die Integration von Migrant*innen im österreichischen Breitensport gelegt.
Wer kann sich bewerben?
- Einreichberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr, die selbst an einem Sport-Integrationsprojekt beteiligt sind bzw. dieses organisieren.
- Eingereicht werden können Sportprojekte von (Sport-)Vereinen, Schulen, Städten und Gemeinden sowie anderen Organisationen.
- Ziel der Projekte ist es, die Integration von Migrant*innen in die österreichische Sportlandschaft und das Zusammenspiel von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu fördern. Zielgruppe der Projekte sind Menschen mit und ohne Migrationshintergrund mit dauerhaftem Aufenthalt in Österreich – von Kindern über Jugendliche bis zu Erwachsenen.
- Die Sportprojekte müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bereits abgeschlossen sein. (Der Abschluss muss zwischen 01.09.2019 und 31.08.2020 erfolgt sein.)
- Sportprojekte, die in den vergangenen Jahren mit dem Integrationspreis Sport ausgezeichnet wurden, können nicht eingereicht werden.
- Die Ausschreibung des Integrationspreises Sport 2020 beginnt am 30.10.2020 und endet mit Teilnahmeschluss am 31.12.2020.
- Die Einreichung Ihres Sportprojekts ist ausschließlich über die vollständig ausgefüllte Einreichmaske des ÖIF möglich. Postalische Zusendungen oder telefonisch übermittelte Einreichungen können nicht berücksichtigt werden.