Ab heute sind bezüglich Covid19 folgende Vorgaben im Sport zu beachten:
Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen hat der/die für die Zusammenkunft Verantwortliche eine*n COVID-19-Beauftragte*n zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Als COVID-19-Beauftragte dürfen nur geeignete Personen bestellt werden. Voraussetzung für eine solche Eignung sind zumindest die Kenntnis des COVID-19-Präventionskonzepts sowie der örtlichen Gegebenheiten und der organisatorischen Abläufe. Der/die COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts zu überwachen.
Dieses hat insbesondere zu enthalten:
- spezifische Hygienemaßnahmen
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
- Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
- gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken
- Regelungen zur Steuerung der Personenströme
- Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter:innen in Bezug auf Hygienemaßnahmen
Bei Fragen kannst du dich gerne an das ASVÖ Burgenland Büro wenden.