Keine Covid-19 Einschränkungen beim Sport!

Mit der ab heute, 16.4. 2022, gültigen 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung gibt es keine Einschränkungen betreffend der Sportausübung. Sportveranstaltungen sind generell mit und ohne Zuschauer*innen erlaubt. Ab 500 Personen ist ein Präventionskonzept zu erstellen und ein*e Beauftrage*r zu benennen.

Ab heute sind bezüglich Covid19 folgende Vorgaben im Sport zu beachten:

Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen hat der/die für die Zusammenkunft Verantwortliche eine*n COVID-19-Beauftragte*n zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Als COVID-19-Beauftragte dürfen nur geeignete Personen bestellt werden. Voraussetzung für eine solche Eignung sind zumindest die Kenntnis des COVID-19-Präventionskonzepts sowie der örtlichen Gegebenheiten und der organisatorischen Abläufe. Der/die COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts zu überwachen.

Dieses hat insbesondere zu enthalten:

  1. spezifische Hygienemaßnahmen
  2. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
  3. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
  4. gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken
  5. Regelungen zur Steuerung der Personenströme
  6. Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter:innen in Bezug auf Hygienemaßnahmen

Bei Fragen kannst du dich gerne an das ASVÖ Burgenland Büro wenden.

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