Für den Sport bedeutet das:
- Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der Lebenspartner*in oder einzelnen engen Angehörigen/Bezugspersonen ausgeübt werden
- Veranstaltungen sind vorerst untersagt
- keine Gruppentrainings mit Kindern/Jugendlichen;
- keine außerschulische Jugendarbeit;
- keine Zusammenkünfte von mehreren Personen aus mehreren Haushalte;
- Sportstätten outdoor dürfen weiterhin betreten werden
- auf Outdoor-Sportstätten müssen pro Person 20 m2 zur Verfügung stehen;
- zu anderen Personen muss mind. zwei Meter Abstand gehalten werden;
- auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist generell eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen davon ist die Sportausübung;
- auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist ein Contact-Tracing notwendig;
- Spitzensport ist weiterhin möglich
Die ab 1.4. gültige Verordnung: LINK