Lockdown im Osten - neue Verordnung

Die mit 1.4.2021 (0 Uhr) in Kraft tretende neue Verordnung sieht für Wien, Niederösterreich und das Burgenland Verschärfungen vor. Aktuell soll der neue Oster-Lockdown im Burgenland bis inkl. 11.4.2021 dauern. Die bereits bekannten Ausgangsbeschränkungen gelten dabei ganztägig.

Für den Sport bedeutet das:

  • Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der Lebenspartner*in oder einzelnen engen Angehörigen/Bezugspersonen ausgeübt werden

  • Veranstaltungen sind vorerst untersagt
    • keine Gruppentrainings mit Kindern/Jugendlichen;
    • keine außerschulische Jugendarbeit;
    • keine Zusammenkünfte von mehreren Personen aus mehreren Haushalte;
  • Sportstätten outdoor dürfen weiterhin betreten werden
    • auf Outdoor-Sportstätten müssen pro Person 20 m2 zur Verfügung stehen;
    • zu anderen Personen muss mind. zwei Meter Abstand gehalten werden;
    • auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist generell eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen davon ist die Sportausübung;
    • auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist ein Contact-Tracing notwendig;
  • Spitzensport ist weiterhin möglich

Die ab 1.4. gültige Verordnung: LINK

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