Maßnahmen Sport - Land Burgenland

Nachdem am 22.10,2020 die Maßnahmenverordnung des Bundes für Einschränkungen gesorgt hat, setzte das Land Burgenland am 23.10.2020 noch weitere landesweite Maßnahmen.

Im gesamten Burgenland sind ergänzend zu den Bestimmungen des Bundes Sportveranstaltungen von Sportarten mit Körperkontakt (z.B. Fußball, Judo, Eishockey, Basketball, etc.) ab dem 23. Oktober 2020, untersagt. Die Verordnung trat ab Kundmachung in Kraft.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen des Spitzensports, also bundesweite oder internationale Bewerbe, die speziellen Richtlinien zur COVID-19-Prävention unterliegen, sowie Veranstaltungen von Sportarten ohne Körperkontakt. In beiden Fällen sind bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen Zuschauer in geschlossenen Räumen mit einer Höchstzahl bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit einer Höchstzahl von 500 Personen erlaubt.

Eine weitere Ausnahme bilden Sportveranstaltungen im Nachwuchsbereich. Allerdings sind bei Nachwuchsspielen keine Besucher außer den Angehörigen von minderjährigen TeilnehmerInnen – bei zugewiesenen Sitzplätzen – gestattet. Bei diesen erlaubten Sportveranstaltungen sind Gastronomie bzw. Ausschank NICHT erlaubt.

Die Verordnung des Landeshauptmannes regelt Sportveranstaltungen, Trainings fallen nicht unter den Veranstaltungsbegriff. Allerdings sind für Trainings die Bestimmungen des Bundes einzuhalten (z.B.: Abstand). Sobald Indoor mehr als 6 Personen und Outdoor mehr als 12 Personen als Besucher/Zuschauer anwesend sind, würde es sich um eine Veranstaltung handeln, sodass diese verboten wäre.

 

In der Zusammenfassung bedeutet dass:

• Sportveranstaltungen von Sportarten mit Körperkontakt (zB: Fußball, Judo, Eishockey, Basketball, etc) sind untersagt

• Sportveranstaltungen beim Nachwuchs oder nach §3 Z8 BSFG 2017 sind erlaubt

• bei Nachwuchsveranstaltungen sind keine Besucher gestattet - außer Angehörige auf zugewiesenen Sitzplätzen

• bei Veranstaltungen Spitzensport nach §3 Z8 BSFG 2017 sind indoor 250, outdoor 500 Zuseher erlaubt

• Gastronomie & Ausschank sind nicht erlaubt

• Trainings sind bei Erwachsenen und Sportarten mit Körperkontakt erlaubt

67.Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23.Oktober 2020,über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland

 

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