Neue Corona-Maßnahmen für den Sport

Mit der am Sonntagabend veröffentlichen Änderung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung) gibt es weitere Einschränkungen für den Sport.

Die mit 8.11.2021 00:00 Uhr in Kraft getretene Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • nicht-öffentliche Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
  • Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmer*innen nur mehr mit 2G
  • Für Kinder/Jugendliche (von 12) bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
  • Für Spitzensportler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)

In einer allgemeinen Übersicht von Sport Austria werden die Regelungen wie folgt zusammengefasst:

 

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor

Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

nein

nein

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

0-24 Uhr

2G-Nachweis (für berufliche Tätigkeit gilt 3G)

ab mehr als 25 Teilnehmer*innen

ab einer Person bei der Sportausübung und i.d.R für Zuschauer*innen

Präventionskonzept

nein

ja

COVID-19-Beauftragte/r

nein

ja

Abstand

keiner

keiner

Maskenpflicht

nein

nein (sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

mehr als 25 TeilnehmerInnen: 2G-Nachweispflicht
mehr als 50 Teilnehmer*innen: Anzeigepflicht, 2G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r

immer 2G-Nachweispflicht;
mehr als 50 Teilnehmer*innen: Anzeigepflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r;
Spitzensport: gesonderte Bestimmungen

Contact Tracing

bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmer*innen und länger als 15 Minuten

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmer*innen (auch im Freien); im Spitzensport immer notwendig

 

Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.

Für detaillierte Übersichten empfehlen wir auch die FAQs von Sport Austria (hier) oder allgemeine Punkte des Gesundheitsministerium (hier). Das Büro steht natürlich für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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