Mit der ab morgen, Samstag, 5.2.2022, gültigen 3. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
| Öffentlicher Ort (Wiese, Park…) | Nicht-öffentliche Sportstätte |
Quadratmeter p.P. | nein | nein |
Öffnungszeiten | 0-24 Uhr | 5-24 Uhr |
2G-Nachweis (für berufliche Tätigkeit gilt 3G) | nein | bei der Sportausübung und für Zuschauer*innen |
Präventionskonzept | nein | ja |
COVID-19-Beauftragte/r | nein | ja |
Abstand | mind. 2m zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben | keiner bei der Sportausübung |
Maskenpflicht | nein | ja, beim Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten; |
Zusammenkünfte/ | nur zwischen 5-24 Uhr; | nur zwischen 5-24 Uhr; |
Contact Tracing | bei allen Zusammenkünften | beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; |
Ab 51 Personen muss für die Veranstaltung ein eigenes Präventionskonzept erstellt und ein/e Präventionsbeauftrage/r bestellt werden. Weiters muss die Veranstaltung spätestens eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen ist eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen.
An einem Ort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch geeignete Maßnahmen, wie etwa durch räumliche oder bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung, eine Durchmischung der Teilnehmer der gleichzeitig stattfindenden Zusammenkünfte ausgeschlossen und das Infektionsrisiko minimiert wird.
Besonders hervorzuheben ist, das diese Bestimmungen aktuell (Freitag, 4.2.2022, abends) im ganzen Bundesgebiet einheitlich sind. Wir halten dich am laufenden, falls sich hierzu etwas verändern sollte.
Aktuelle Verordnung (noch nicht in der konsolidierten Fassung)