Neue Covid19-Vorgaben veröffentlicht!

Mit der 3. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung werden nun die nächsten angekündigten Öffnungsschritte umgesetzt - und "traditionsgemäß" geschieht dies einige wenige Stunden bevor sie in Kraft treten. Wichtigster Punkt für den Sport ist die Öffnung der Zusammenkünfte auf 50 Personen.

Mit der ab morgen, Samstag, 5.2.2022, gültigen 3. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor

Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

nein

nein

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

5-24 Uhr

2G-Nachweis (für berufliche Tätigkeit gilt 3G)

nein

bei der Sportausübung und für Zuschauer*innen

Präventionskonzept

nein

ja

COVID-19-Beauftragte/r

nein

ja

Abstand

mind. 2m zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben

keiner bei der Sportausübung

Maskenpflicht

nein

ja, beim Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten;
Ausnahmen: bei der Sportausübung und in Feuchträumen

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

nur zwischen 5-24 Uhr;
2G-Nachweispflicht,
max. 50 Teilnehmer:innen ohne zugewiesene Sitzplätze

nur zwischen 5-24 Uhr;
2G-Nachweispflicht,
max. 50 Teilnehmer:innen ohne zugewiesene Sitzplätze;
Spitzensport: Sonderbestimmungen

Contact Tracing

bei allen Zusammenkünften

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien;
bei Zusammenkünften (auch im Freien);
im Spitzensport immer notwendig

Ab 51 Personen muss für die Veranstaltung ein eigenes Präventionskonzept erstellt und ein/e Präventionsbeauftrage/r bestellt werden. Weiters muss die Veranstaltung spätestens eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen ist eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen.

An einem Ort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch geeignete Maßnahmen, wie etwa durch räumliche oder bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung, eine Durchmischung der Teilnehmer der gleichzeitig stattfindenden Zusammenkünfte ausgeschlossen und das Infektionsrisiko minimiert wird.

Besonders hervorzuheben ist, das diese Bestimmungen aktuell (Freitag, 4.2.2022, abends) im ganzen Bundesgebiet einheitlich sind. Wir halten dich am laufenden, falls sich hierzu etwas verändern sollte.

Aktuelle Verordnung (noch nicht in der konsolidierten Fassung)

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