Neue Verordnung: Datenschutz im Sportverein

BSO entwickelte themenspezifische Arbeitsbehelfe und Unterlagen für Sportvereine.

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sie verschärft das bisherige Datenschutzgesetz und verpflichtet auch Sportvereine zu einer transparenteren und nachvollziehbareren Dokumentation ihrer erhobenen Daten (bspw. Mitgliederdaten, Mitarbeiterdaten, Trainerdaten, sportliche Leistungsdaten).

Dabei gilt der Grundsatz der Datenminimierung. Es sollen also nur jene Daten erhoben werden, die zu einem berechtigten Zweck auch tatsächlich benötigt werden. Wird dieser Zweck nicht mehr erfüllt, sind die Daten ehestmöglich auch wieder zu löschen. Für alle, die Daten erheben und verarbeiten, bedeutet dies, sich intensiv mit dem eigenen Tun und den eigenen Arbeitsprozessen auseinanderzusetzen und diese ggf. zu adaptieren. Denn es gibt keine allgemein gültigen Vorlagen, die ohne Zutun einfach implementiert werden können.

Die BSO hat jedoch in Zusammenarbeit mit Rechtsexperten zur Datenschutzgrundverordnung Arbeitsbehelfe und Unterlagen für Sportvereine erarbeitet.

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