"Ninja-Pass" als Eintrittstest für den Sportverein

Der vollständige Ninja-Pass gilt als Testnachweis für die gesamte Woche, unabhängig von der Gültigkeitsdauer der einzelnen Teiltestungen. Sport Austria hat die nachfolgenden Details zusammengefasst.

Das Gesundheitsministerium stellt auf seiner Website klar, dass „der Ninja-Pass als Testnachweis für die gesamte Woche, unabhängig von der Gültigkeitsdauer der einzelnen Teiltestungen gilt.“ Das bedeutet, dass (sofern der Ninja-Pass komplett ist) die Schultests der Kinder auch am Wochenende als 3G-Nachweis dienen (Achtung - Sonderregelung für Wien).

Für Wien konnte ebenfalls eine Klarstellung seitens der lokalen Gesundheitsbehörde eingeholt werden:

Für Schüler*innen unter 12 Jahren gilt: Wurden alle drei in der jeweiligen Schulwoche vorgesehenen Tests durchgeführt (1x Antigen-Schnelltest und 2x PCR-Test), dann gilt der Ninja-Pass als Testnachweis für die gesamte Woche, unabhängig von der Gültigkeitsdauer der einzelnen Tests. Ist die jeweilige Testserie für den Ninja-Pass nicht komplett, dann gelten die jeweiligen Tests einzeln (Antigen-Schnelltest 48h und PCR-Test 72h).

Für Schüler*innen ab 12 Jahren gilt: Bei allen Personen über 12 Jahren, welche über einen Ninja-Pass verfügen, gilt aus diesem nur der PCR-Test und zwar mit der in Wien bekannten Gültigkeitsdauer von 48h. Für alle Schüler*innen ab 12 Jahren bietet die Stadt Wien ein breit angelegtes Impfangebot.

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr (in Wien bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr).

Nähere Informationen zum Corona-Testpass finden Sie hier

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