Demnach ist die Verordnung so zu interpretieren, dass zu maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten weitere maximal 6 Kinder beziehunsgweise Minderjährige, für die Aufsichtspflicht besteht, gezählt werden können. Dabei ist es irrelevant aus wieviel verschiedenen Haushalten diese Kinder beziehungsweise Minderjährige kommen.
So wäre zum Beispiel ein Gruppentraining mit 2 Trainer*innen und 6 Kindern/Minderjährigen möglich (nur outdoor, keine Kontaktsportarten).
Bitte beachtet bei etwaigen Planungen jedoch, dass aufgrund der aktuellen Infektionszahlen ändernde Rahmenbedingungen nicht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen und Anleitungen bei Sport Austria