Outdoor-Kleingruppentraining mit Kindern möglich

Sport Austria konnte beim Krisenstab des Gesundheitsministeriums eine Klarstellung betreffend Kinder/Minderjährige (unter 18 Jahren), für die Aufsichtspflicht besteht, erreichen.

Demnach ist die Verordnung so zu interpretieren, dass zu maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten weitere maximal 6 Kinder beziehunsgweise Minderjährige, für die Aufsichtspflicht besteht, gezählt werden können. Dabei ist es irrelevant aus wieviel verschiedenen Haushalten diese Kinder beziehungsweise Minderjährige kommen.

So wäre zum Beispiel ein Gruppentraining mit 2 Trainer*innen und 6 Kindern/Minderjährigen möglich (nur outdoor, keine Kontaktsportarten).

Bitte beachtet bei etwaigen Planungen jedoch, dass aufgrund der aktuellen Infektionszahlen ändernde Rahmenbedingungen nicht ausgeschlossen sind.

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