PRAE auch während Corona-Krise!

Der Nationalrat hat beschlossen, dass die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) im Sport auch in der Zeit der Corona-Krise weiterhin angewendet werden kann. Auch ohne effektive Reisetätigkeit können Aufwände, zum Beispiel Anleitung und Durchführung von (Online-)Trainings, Wettkampfvorbereitungen und so weiter, entschädigt werden. Nachdem der Bundesrat erst im Verlauf der Woche tagt, ist mit einer Rechtsgültigkeit rund um den 15. Mai 2020 zu rechnen.

"Wir haben uns mit allen anderen Verbänden auf Ebene der Sport Austria intensiv dafür eingesetzt, dass in dieser schwierigen Situation konstruktive Lösungen gefunden werden. Mit dem jüngsten Beschluss des Nationalrats, die pauschale Reiseaufwandsentschädigung im Sport weiterhin anwenden zu können, erhalten unsere Vereine Rechtssicherheit in einem wichtigen Bereich", stellt ASVÖ-Präsident Siegfried Robatscher fest.

Gemeinnützige Sportvereine können damit ihre Arbeit auch in Krisenzeiten wieder intensiv verfolgen. Die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Sportlerinnen und Sportler, aber auch für alle Trainer und Betreuungspersonen ist unter den geänderten Bedingungen in einem geregelten rechtlichen Rahmen möglich.

"Wir hoffen, dass dieses Gesetz bald in Kraft treten kann. Der organisierte Sport hat gut zusammengearbeitet, um die vielen Ehrenamtlichen und Freiwilligen bestmöglich zu unterstützen. Natürlich braucht es auch Hilfe finanzieller Art. Die angekündigte Soforthilfe für den Sport wäre der nächste logische Schritt", schließt Robatscher.

ASVÖ Burgenland Präsident Robert Zsifkovits begrüßt die Änderung als ersten Schritt, mahnt aber auch die dringende Notwendigkeit von zusätzlichen Förderungen ein: "Die erfreuliche Entscheidung zur PRAE stimmt optimistisch, dass es zu einer Lösung der Härtefällefonds-Problematik für den Sport kommt. Eine schnelle und unbürokratische Hilfsmaßnahme ist dringend notwendig und überlebenswichtig für die  Sportvereine."

Unsere Top-Partner