PRAE-Ausnahmeregelung beschlossen

Die angekündigte Ausnahmeregelung bezüglich der "Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung" wurde nun gesetzlich verankert.

Die Ausnahmesituation rund um COVID-19 hat betreffend die Verwendung der "Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)" einige Fragen aufgeworfen. Da für Heimtrainings beziehungsweise angeleitete Trainings via Videokonferenz kein Reiseaufwand entsteht bzw. entstand, dürfte die PRAE nicht sozial- und steuerfrei zur Auszahlung gebracht werden.Die intensive Bemühungen des Sports konnte nun eine Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE erwirkt werden, welche gestern im Nationalrat beschlossen wurde.

Gemäß dieser darf, wenn aufgrund der COVID-19 Krise Sportstätten gesperrt sind bzw. waren und alle anderen Voraussetzungen (Ausübung in nebenberuflicher Tätigkeit, Einhaltung der Tageshöchstgrenze von €60.- etc.) für den Bezug erfüllt sind, auch ohne das Vorliegen einer Reisetätigkeit (z.B. Training zu Hause, Training in Form einer Videokonferenz) vom Verein/Verband steuer- und sozialversicherungsfrei eine PRAE ausgezahlt werden kann. Zeitraum der Anwendbarkeit: 16.3.2020 (Beginn Schließung der Sportstätten) bis 31.12.2020.

Diese Ausnahmeregelung gilt rückwirkend mit 16.3. für die Zeiträume im Jahr 2020, in welchen die Sportstätten gesperrt sind. Die „Einsatztage“ sind entsprechend zu dokumentieren, auch wenn die „Einsatztage“ zu Haus erbracht wurden. Die entsprechenden Formulare und Richtlinien zur PRAE finden sich hier . Die entsprechenden gesetzlichen Sonderregelungen sind hier nachzulesen.

Schon bei der Ankündigung dieser Maßnahme stellte ASVÖ Präsident Siegfried Robascher fest: "Wir haben uns mit allen anderen Verbänden auf Ebene der Sport Austria intensiv dafür eingesetzt, dass in dieser schwierigen Situation konstruktive Lösungen gefunden werden. Mit dem jüngsten Beschluss des Nationalrats, die pauschale Reiseaufwandsentschädigung im Sport weiterhin anwenden zu können, erhalten unsere Vereine Rechtssicherheit in einem wichtigen Bereich."

Auch der ASVÖ Burgenland begrüßt diese Erleichtung als erstes Zwischenergebnis in dem langem Rennen um Unterstützung für den Sport. Es bleibt nur zu hoffen, dass rasch weitere Schritte eingeleitet werden, denn sonst werden einige Vereine im Wettkampf gegen die Zeit aufgeben müssen.

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