PRAE-Meldefrist endet am 28. Februar 2025

Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) unterliegen einer jährlichen Meldepflicht. Auszahlende Vereine/Verbände müssen geleistete PRAEs des Vorjahres (2024) bis zum 28. Februar des Folgejahres an das Finanzamt übermitteln. Die Abgabe hat elektronisch über das ELDA-Onlinesystem zu erfolgen. Für die Registrierung ist ein Zugang bei ID-Austria notwendig.

Die jährliche Mitteilung über PRAE kann ausschließlich mit dem amtlichen Formular L19 elektronisch über das ELDA-Onlinesystemder österreichischen Sozialversicherung bis zum 28. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Für die Registrierung ist ein Zugang bei ID-Austria notwendig. 

Weitere FAQs wurden hinsichtlich der steuerrechtlichen bzw. der sozialversicherungsrechtlichen Themenstellungen von Sport Austria mit dem Bundesministerium für Finanzen bzw. der Österreichischen Gesundheitskasse abgestimmt. Rechtsverbindliche Aussagen bezogen auf konkrete Sachverhalte können daraus nicht abgeleitet werden. Diese obliegen ausschließlich der/den zuständigen Behörde/n.

Die FAQs unterteilen sich in die folgenden Punkte:

  • Voraussetzungen
  • Bezieher*innen
  • Mehrfachbezug
  • Aufzeichnung / Meldung / ELDA
  • Sonstiges

Um in diesem Zusammenhang weitere offene Fragen zu erklären, stellt Sport Austria, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), auch einen detaillierten Leitfaden mit praxisnahen Beispielen zur Verfügung. Den aktuellen Leitfaden Sportler*innen Begünstigung zur PRAE von Sportler*innen, Schiedsrichter*innen und Sportbetreuer*innen findest du hier.

Mehr Details gibt es bei Sport Austria

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