Sport ab dem 12. Dezember 2021 - erste Infos

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport veröffentlichte eine erste Übersicht, über die Vorgaben bei der Sportausübung ab dem 12. Dezember (Stand 9.12.; 12 Uhr).

Folgende Eckpunkte wurden im Namen des Vizekanzlers und Sportministers Werner Kogler veröffentlicht:

  • Zutritt zu Sportstätten nur mit 2G
  • FFP2 Pflicht in allgemein zugänglichen Bereichen (außer bei der Sportausübung)
  • Kontaktdatenerhebung
  • Training und Wettkampf: max. 25 personen (Indoor) bzw. max. 49 Personen (outdoor), darüber anzeigepflichtig

Über weitere Veröffentlichungen und detailliertere Auskünfte werden wir zeitnah berichten und unsere Informationskanäle updaten.

Weiters gilt es zu berücksichtigen, dass es für einzelne Bundesländer weitere Einschränkungen und Vorgaben geben kann. Sobald seitens des Land Burgenlandes Informationen vorliegen, werden wir auch hier Updates bringen.

Aktuelle Auskünfte zu den gültigen Corona-Maßnahmen im Bereich Sport erhältst Du auch beim Sportministerium unter 01/71606-665270 (Mo-Fr von 9 bis 15 Uhr) oder sport@bmkoes.gv.at.

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