Sport-Unterstützungsfond - ab 8. Juli beantragbar

Nach langem Warten und zunehmendem Druck aus dem gemeinnützigen Bereich ist es nun endlich soweit: der 700 Mio. Euro NPO-Unterstützungsfonds ist eingerichtet. Für sämtliche Informationen rund um die Antragstellung wurde die Informationsplattform npo-fonds.at eingerichtet. Anträge können ab 8. Juli 2020 gestellt werden.

Das Ziel dieses Fonds ist, dass die geförderten Organisationen nach Überstehen der Corona-Krise ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben weiterhin erfüllen. Nachdem mit dem  NPO-Fonds gemeinnützige Organisationen, Feuerwehren, sowie Kirchen & Religionsgemeinschaften abgedeckt werden sollen, ist immer von Organisationen die Rede. Im Normalfall ist der Sportverein diese Organisation. Nachfolgend sind einige Eckpunkte angeführt, um einen ersten Überblick zu erhalten. Der ASVÖ Burgenland rät jedoch die genauen Details der eigens dafür eingerichteten Website zu entnehmen.

 

Zuschuss

Die Organisationen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das bedeutet, dass die Organisation das Geld nicht zurückzahlen muss – vorausgesetzt, die Organisation erfüllt alle Bestimmungen der Richtlinie.

Der Zuschuss ist die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag, wenn diese Summe EUR 3.000,- nicht übersteigt. Ist die Summe der förderbaren Kosten und Struktursicherungs-beitrag höher als 3.000 Euro, erhalten Sie höchstens einen Zuschuss in Höhe des Einnahmen-Ausfalls.

 

Förderbare Kosten

die angefallenen Kosten müssen betriebsnotwendig sein und zwischen dem 01.04. und dem 30.09.2020 angefallen sein.

  • Miete und Pacht
  • Versicherungsprämien
  • Zinsen und Finanzierungskosten-Anteile von Leasing-Raten, wenn die zugrundeliegenden Verträge vor dem 10.03.2020 abgeschlossen wurden
  • Andere vertragliche Zahlungsverpflichtungen – vor allem Kosten für Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschluss und Betriebskosten, jedoch keine Personalkosten
  • Kosten für die Bestätigung des Antrags durch die Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung
  • Lizenzkosten
  • Kosten für Wasser, Energie, Telekommunikation und Reinigung
  • Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware, die mindestens 50 % ihres Wertes verloren hat
  • Unmittelbar durch die Corona-Krise verursachte Kosten, z. B. Schutzausrüstung oder Desinfektionsmittel, jedoch keine Personalkosten
  • Nicht geförderte Personalkosten von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.
  • frustrierte Aufwendungen, die nachweislich einer Veranstaltung zugerechnet werden können, die aufgrund von gesetzlich oder behördlich gesetzten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise nicht stattfinden konnte.

Ausgenommen sind:
Direkt durch die Corona-Krise notwendig gewordene Kosten dürfen bereits ab 10.03. bis 30.09.2020 angefallen sein, z. B. Schutzausrüstung oder Desinfektionsmittel

Kosten für frustrierte Aufwendungen, die nachweislich einer Veranstaltung zugerechnet werden können, die aufgrund von gesetzlich oder behördlich gesetzten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise nicht stattfinden konnte, müssen vor dem 10.3. angefallen sein.

Nicht gefördert werden Kosten, die durch andere Förderungen oder Versicherungsleistungen abgedeckt wurden oder werden.

 

Struktursicherungsbeitrag

Der Struktursicherungsbeitrag soll pauschal Kosten abgelten, die nicht unter die förderbaren Kosten fallen, wie z.B. Instandhaltungs- oder Wartungskosten oder auch Aufwandsentschädigungen:

  • Im Normalfall: 7% der Einnahmen im Jahr 2019.
  • Wenn die Einnahmen 2019 ungewöhnlich niedrig waren: 7% der durchschnittlichen Einnahmen der Jahre 2018 und 2019.
  • Wenn es für das Jahr 2019 keine vollständigen Daten gibt, können die Einnahmen von 01.01. bis 31.05.2020 für das Kalenderjahr 2020 sachlich und begründet hochgerechnet werden, z. B. bei Neugründungen.

Bitte beachten Sie: Der Struktursicherungsbeitrag ist mit 120.000 Euro begrenzt.

 

Für Auskünfte wurde die NPO-Service-Hotline eingerichtet:

NPO-Service-Hotline:
Tel.: +43 1 267 52 00
info(at)npo-fonds.at

Servicezeiten:
Montag – Freitag: 8.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 8.00 – 15.00 Uhr

 

Weiterführende Informationen:

Website NPO-Fonds

NPO Fonds FAQ
Unterstützungsfond für Non-Profit-Organisationen im Überblick

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