Sportregelungen ab dem 19.5.2021

Die sinkenden Infektionszahlen und der momentane Impffortschritt ermöglichen ab 19. Mai unter anderem auch für den Sport Erleichterungen und Öffnungsschritte. Als zuständiger Landesrat informierte Mag. Heinrich Dorner heute per Aussendung die burgenländischen Dach- und Fachverbände mit dem Ersuchen um Weiterleitung. Wir fassen die wichtigsten Punkte hier zusammen und ergänzen mit dem neuersten Update von Sport Austria.

Ab Mittwoch, 19.05.2021 gelten im Bereich SPORT u.a. folgende Regelungen:

Generell und Überall gilt die 3-G-Regel. Was bedeutet 3-G-Regel:

Getestet:
• PCR-Test (Gültigkeit 72 Stunden)
• Antigen-Test einer befugten Stelle (Gültigkeit 48 Stunden)
• Schultests werden anerkannt (48 Stunden gültig)

Genesen:

• Absonderungsbescheid der zuständigen BH (Gültigkeit 6 Monate)
• Positiver Anti-Körper-Test (Gültigkeit 3 Monate)

Geimpft:
• 22 Tage nach der ersten Impfung gültig

 

Alle Sportarten sind zulässig, auch Kontaktsportarten sind wieder möglich.

• Beim Betreten aller Sportstätten (auch bei Feuchträumen und Kabinen) muss eine FFP2- Maske getragen werden. Kinder unter 14 Jahren müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

• Bei der Nutzung von Kabinen und Nassräumen (Duschen) darf pro 20m2 eine Person aufhältig sein.

• Sperrstunde ist 22:00 Uhr

• Vereine oder Betreiber von Sportstätten (Indoor und Outdoor) haben ein Covid-19- Präventionskonzept auszuarbeiten und einen COVID-19 Beauftragten zu bestellen. Als COVID-19-Beauftragte dürfen nur  geeignete Personen bestellt werden. Voraussetzung für eine solche Eignung sind

  • Kenntnis des COVID-19-Präventionskonzepts
  • Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten
  • Kenntnisse der organisatorischen Abläufe


• Der COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzeptes zu überwachen.

Indoor

• An Sportstätten gilt eine FFP2-Maskenpflicht (Betreten, Kabinen usw.), außer bei der
Sportausübung selbst. Beim Betreten gilt die 3-G-Regel. Zudem ist ein verpflichtender
Abstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten (20m2 pro Person).
• Bei Kontaktsportarten dürfen die Abstandsregeln kurzfristig unterschritten werden
• Bei einem längeren Aufenthalt von 15 Minuten ist eine Registrierung erforderlich

Outdoor

• Sport in üblicher Mannschaftsgröße ist wieder möglich
• Die Anzeige und Bewilligungspflicht gilt bei Sportveranstaltungen nicht für die Sportausübung selbst. Eine Anzeige ist ab 11 Zuschauern und eine Bewilligung ab 51 Zuschauer erforderlich (ohne Betreuer und Sportler).
• Bei einem längeren Aufenthalt von 15 Minuten ist eine Registrierung erforderlich.

Zuschauer

• Prinzipiell dürfen max. 50% der bestehenden Kapazität ausgelastet werden.
• Bei zugewiesenen Plätzen dürfen Indoor max. 1500 Besucher und Outdoor max. 3000
Besucher Vorort sein.
• Bei nicht zugewiesenen Plätzen dürfen Indoor und Outdoor max. 50 Besucher Vorort sein.

Kantine

• Hier gelten die Richtlinien der Gastronomie

 

Die aktualisierte Übersicht von Sport Austria (Stand 19.5.2021)

Unter welchen Bedingungen darf Sport ausgeübt werden?

 

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor

Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

nein

indoor 20 m2

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

5-22 Uhr

Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („Eintrittstest“)

nein

bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen;
Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, zu Beginn und mind. alle 7 Tage Tests

Präventionskonzept

nein

ja

COVID-19-Beauftragte/r

nein

ja

Abstand

2 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung (bis 10 Personen + 10 Kinder):
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten

2 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung:
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten

Maskenpflicht

nein

indoor, außer bei Sportausübung und in Feuchträumen

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

* 5-22 Uhr: max 10 Erwachsene aus 10
Haushalten + 10 Kinder
* 22-5 Uhr: max. 4 Erwachsene aus 4
Haushalten + 6 Kinder
* 11-50 Personen: Anzeigepflicht, Nachweispflicht, keine Gastro, 2 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung)
* 1500 Personen indoor/3000 outdoor: zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, 50% Kapazität, Bewilligungspflicht, Nachweispflicht, 2 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht
* ab 50 Personen: Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r

Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen);
Spitzensport: Ausnahme für Veranstaltungen (100 Personen indoor/200 outdoor);
für ZuschauerInnen gilt Staffelung wie bei öffentlichen Orten (siehe linke Spalte)

Contact Tracing

bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 10 Personen und länger als 15 Minuten

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien und 2 m Abstand eingehalten wird;
im Spitzensport immer notwendig

Das Schreiben von Mag. Heinrich Dorner im Original.

Die aktuelle Verordnung.

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