Steuerfreier Kostenersatz für Trainer*innen muss an sportliche Realität angepasst werden

Der ASVÖ Burgenland fordert die Anpassung der steuer- und sozialversicherungsfreien Monatspauschale für Reise- und Spesenaufwendungen von Trainer*innen und Jugendbetreuer*innen an die sportliche Realität.

Aktuell erlaubt die sogenannte pauschalierte Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) Sportvereinen die steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung von bis zu 60 Euro pro Tag und 540 Euro pro Monat. „Das Problem ist, dass Vereine ihren Betreuern damit pro Woche lediglich den entstandenen Aufwand für ein Training und einen Wettkampf fair und transparent ersetzen können“, erläutert ASVÖ Burgenland-Präsident Robert Zsifkovits. „Um näher an der sportlichen Realität zu sein, fordern wir daher die Ausweitung der PRAE auf zwölf Tage pro Monat mit einem unveränderten Höchstsatz von 60 Euro. Das würde die legale Verrechnung einer zusätzlichen Trainingseinheit pro Woche ermöglichen und wäre somit auch eine wirksame Maßnahme zur Verhinderung von Schwarzgeld im Sport.“ Der monatliche Maximalbetrag der PRAE müsste folglich von 540 Euro auf 720 Euro erhöht werden.

Diese Obergrenze besteht bereits seit 2009 und wurde seither auch nie an die Inflation angepasst. Der Sport würde durch die Anhebung der Abrechnungstage nicht einen Cent mehr von der öffentlichen Hand erhalten. Die längst überfällige Anpassung wäre aber eine wichtige und hilfreiche Maßnahme für Sportvereine, die sich intensiv um die Jugendarbeit und den Spielbetrieb kümmern", erklärt Zsifkovits.

Christian Purrer, Präsident des ASVÖ Bund, hält ergänzend fest: „Die aktuelle Krise bedeutet große Einschränkungen und Verluste für die gesamte Gesellschaft und das Sportleben in Österreich. Wir brauchen daher viele gezielte Maßnahmen, um einen guten Neustart für den Sport zu schaffen. Die längst überfällige Erhöhung der PRAE wäre ein wichtiges Signal. Denn die moderate Anhebung wird für viele gemeinnützige Sportvereine mit Sicherheit dazu beitragen, dass sie in Krisenzeiten wirtschaftlich besser bestehen können. Zudem käme es der Realität in vielen Sportarten näher, wenn man davon ausgeht, dass zwei Trainingstermine pro Woche und ein Spiel am Wochenende oft der Regelfall sind.

 

Was ist die PRAE?

Seit 2009 können gemeinnützige Sportvereine eine steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 60 Euro pro Tag und 540 Euro pro Monat an Sportler, Trainer, Schiedsrichter und Sportbetreuer bezahlen. Diese ist auch für die Betragsempfänger steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es sich dabei um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt und der Empfänger einen Hauptberuf, mit allen gesetzlichen Lohnebenkosten, ausübt. Weitere Voraussetzungen sind, dass daneben kein Dienstverhältnis beim Sportverein bestehen darf und keine weiteren Verpflegungs-, Fahrt- und Reisekosten erstattet werden. Die steuer- und sozialversicherungsfreie PRAE kann pro Monat nur bei einem einzigen Verein verrechnet werden und Vereinsfunktionäre dürfen sie nicht erhalten. 

Der Vorteil für Vereine besteht darin, dass mit der PRAE keine Lohnnebenkosten oder andere Abgabepflichten entstehen und damit auch eine teure Lohnverrechnung entfällt. Wenn ein Verein an seine Trainer und Sportler etwa höhere Tagsätze, Gehälter oder Prämien legal ausbezahlen will (z.B. im Profibereich), kann er keine PRAE auszahlen und es wäre eine Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse genauso nötig wie entsprechende Meldungen ans Finanzamt. Dies wiederum führt zu einer bürokratischen Kettenreaktion, die für Sportvereine und deren Funktionäre eine finanzielle und administrative Mehrbelastung mit sich bringt.

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