Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds – Anträge ab 5. März möglich!

Anträge für das 4. Quartal 2020 können vom 5. März 2021 bis 15. Mai 2021 über die Webseite des NPO Fonds (npo-fonds.at) gestellt werden. Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, wie zum Beispiel Sportvereine, weil sie behördlich geschlossen wurden, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sog. „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.


Zusammengefasst gilt beim NPO Fonds für das Q4/202:

Gefördert werden 100% der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag, wobei der Zuschuss immer mit dem Einnahmenausfall begrenzt ist. Der Einnahmenausfall wird in der Regel wie folgt berechnet: Einnahmen von 1.10. bis 31.12.2019 minus Einnahmen von 1.10. bis 31.12.2020

• Außerdem gilt: Je Organisation bzw. verbundene Organisationen ist die Zuschusshöhe mit 1,2 Millionen Euro begrenzt.

• Je Organisation bzw. verbundene Organisationen muss die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag mindestens 250 Euro betragen.

• Der Struktursicherungsbeitrag ist mit 90.000 Euro je Organisation begrenzt.

• Wichtig: Struktursicherungsbeitrag noch einmal 7% der Vorjahreseinnahmen (bedeutet faktisch eine Verdopplung, da es sich nur um  ein Quartal handelt und nicht wie beim letzten Mal um 2 Quartale)


Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, wie zum Beispiel Sportvereine, weil sie behördlich geschlossen wurden, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sogenannten „Lockdown-Zuschuss“ beantragen. Eine Schlechterstellung zur "alten" Berechnung (nach dem Schema zu Q2 und Q3) ist ausgeschlossen.

Der Lockdown-Zuschuss ist in drei Teile gegliedert. Vom 1.10. bis 2.11. (33 Tage) ist das Schema gleich wie beim letzten Durchgang. Vom 3.11. bis 6.12. (34 Tage) gibt es 80% Einnahmenersatz und vom 7.12. bis zum 31.12. sind es 50% Einnahmenersatz.

Detaillierte Beschreibungen und eine FAQ-Liste sind hier abzurufen.

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