mit Eintrittsgeld: 0,5 % der Bruttoeinnahmen;
ohne Eintrittsgeld: € 0,0055 pro Besucher;
Mindestsatz: € 5,45 pro Veranstaltung.
2. Mechanische Musik mit Untermalung
(sportliche Wettkämpfe, Reit- u. Springturnieren und rhythmischem Turnen) Musik mind. 30 Minuten
mit Eintrittsgeld: 1 % der Bruttoeinnahmen;
ohne Eintrittsgeld: € 0,0111 pro Besucher;
Mindestsatz: € 8,55 pro Veranstaltung.
3. Mechanische Musik
Publikumslaufen mit Musik, Eistanzen, Eiskostümfeste, Eisschaulaufen, Yoga, Zumba, ...
mit Eintrittsgeld: 2,5 % der Bruttoeinnahmen;
ohne Eintrittsgeld: € 0,0225 pro Besucher;
Mindestsatz: € 11,15 pro Veranstaltung.
4. Tanzturniere ohne Publikumstanz
mit Eintrittsgeld: 4,5 % der Bruttoeinnahmen;
ohne Eintrittsgeld: € 0,0446 pro Besucher;
Mindestsatz: € 11,15 pro Veranstaltung.
5. Alle sonstigen Sportveranstaltungen
insbesondere Veranstaltungen mit vordergründiger Musik, sind nach dem jeweils geltenden Tarif für Einzelveranstaltungen abzüglich einer Ermäßigung von 20% abzurechnen.
6. Für Kunden, welche mit der AKM keinen Einzelvertrag haben und die auch keiner Dachorganisation angehören, sind die in den Punkten 1. bis 5. angeführten Sätze zu verdoppeln.