Um eine positive Erledigung des Ehrenzeichen-Antrags gewährleisten zu können, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Der Verein muss mindestens 5 Jahre dem ASVÖ Burgenland angehören.
- Funktionär*innen, die mindestens 10 Jahre in einem ASVÖ-Verein tätig sind (gerechnet wird ab dem 16. Lebensjahr).
- Sportler*innen, die mindestens 10 Jahre einem ASVÖ-Verein angehören (gerechnet wird ab dem 16 Lebensjahr) oder/und Spitzenplatzierungen bei WM, EM bzw. Goldmedaillen bei Staats- oder Österreichischen Meisterschaften erreicht haben.