1. Grundsätze und Voraussetzungen
a) Grundsätzlich gelten die Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017).
b) Förderungen nur für gemeinnützige Sportvereine (lt. Vereinsgesetz, statutarisch festgehalten), die ordentliche Mitglieder des ASVÖ Burgenland sind.
c) Aktueller Eintrag im Vereinsregister (auch als Nachweis der Vertretungsbefugnis).
d) Verein oder seine Sektion ist ordentliches Mitglied eines von der Sport Austria (eh. BSO bzw. Bundessportorganisation) anerkannten Fachverbandes. Der ASVÖ behält sich vor, vom Verein eine entsprechende Bestätigung des Fachverbandes anzufordern.
e) Vereine, die a) und b) erfüllen, aber nicht unter c) fallen, können Förderansuchen stellen, die im Einzelfall von den Gremien des ASVÖ geprüft und entschieden werden.
f) Die Förderung gebührt nur dem im Ansuchen angegebenen und gewidmeten Zweck. Die Höhe der Förderung wird vom ASVÖ Burgenland nach Förderwürdigkeit und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten festgesetzt.
g) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Sie gilt erst mit einer schriftlichen Verständigung und nur unter der Voraussetzung als zugesagt, dass auch seitens der jeweiligen Förderungsgeber (Bundes-Sportförderungsfonds, ASVÖ-Bund, sonstige Bundes- und Landesstellen) entsprechende finanzielle Zuwendungen erfolgen.
2. Förderansuchen
sind über das Serviceportal bis zu folgenden Stichtagen einzubringen:
a) Antrag auf Basisförderung: Ende Februar des jeweiligen Jahres
b) Antrag auf Bauförderung: 22. April (spätere Ansuchen werden in das Folgejahr übernommen)
c) Antrag auf Sonderförderung kann laufend, aber nur einmal im Kalenderjahr, eingebracht werden
d) Vereine, deren Ansuchen gem. a) und b) nicht bis zum Stichtag im Sekretariat eingelangt sind, verzichten unwiderruflich auf eine Förderung für das laufende Jahr.
Voraussetzung für eine positive Erledigung des Ansuchens sind:
a) Besuch der jährlichen Bezirks- bzw. Gruppentagung und der Generalversammlung.
b) Platzierung des ASVÖ-Burgenland-Logos auf der Startseite der Website (falls vorhanden).
c) Ein Vereinskonto, dessen Bezeichnung auf den Verein lautet und dessen Zeichnungsberechtigung den Angaben im Vereinsregister entspricht. Der ASVÖ behält sich vor, eine entsprechende Bankbestätigung vom Verein anzufordern.
3. Abrechnung und Überweisung
a) Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach der Übermittlung von Originalbelegen, die den Richtlinien des Bundes-Sportförderungsgesetzes entsprechen müssen, innerhalb der in der Förderzusage angegebenen Frist.
b) Eine begründete Fristverlängerung kann innerhalb der Abrechnungsfrist beantragt werden.
c) Bei offenen Forderungen des ASVÖ Burgenland an den Mitgliedsverein (z.B. fehlender Mitgliedsbeitrag) wird keine Förderung an den Verein überwiesen.
d) Die Förderung wird nur auf das angegebene Vereinskonto überwiesen.
e) Der ASVÖ Burgenland behält sich vor, die Förderung zurückzufordern, wenn die vorliegenden Abrechnungsbelege von den Kontrollkommissionen der Bundes-Sport GmbH bzw. der Behörden nicht anerkannt werden.