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Der ASVÖ Burgenland vergibt an seine Mitgliedsvereine Bundes-Sportförderungsmittel (Bundes-Vereinszuschuss lt. BSFG 2017) in unterschiedlichen Bereichen.
Im Jahr des Beitritts zum ASVÖ ist der Verein vom Mitgliedsbeitrag befreit und erhält eine Starthilfe in Höhe von 900 Euro (Vereine ohne Fachverbandsmitgliedschaft) oder 1.500 Euro (Vereine mit Mitgliedschaft eines anerkannten Fachverbands).
Über Antrag des Vereins - Frist: Ende Februar des jeweiligen Jahres - erfolgt die Vergabe der Basissubvention nach Beschluss des Vorstandes durch den Landesfachwart. Für jeden Verein bzw. jede Sektion der/die einem Fachverband angehört - für den/die der ASVÖ Burgenland also Fördermittel des ASVÖ Bundes erhält - fließen 600 Euro in den Gesamt-Aufteilungsbetrag.
Der Landesfachwart kann im Rahmen dieses Betrages den Vereinen zwischen 300 und 900 Euro zuweisen. Aktiven Vereinen bzw. Sektionen, die keinem Fachverband angehören, werden maximal 250 Euro zugewiesen.
Für Fußballvereine gelten gesonderte Bedingungen, sie kommen nur alle drei Jahre zum Zug, erhalten dann aber im Durchschnitt 2.600 Euro.
Über Antrag des Vereins erfolgt nach Besuch und Vorschlag des Kassiers sowie der Bezirksobleute die Beschlussfassung über die Vergabe in der Juni-Sitzung des Vorstandes.
Über Antrag des Landesfachwartes bezüglich Projekten seiner Fachsparte, welche landesweite Lehrgänge und Wettkämpfe betreffen, erfolgt die Beschlussfassung im Vorstand. Jeder ASVÖ-Verein soll die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen. Die Ausschreibung der Veranstaltung erfolgt über einen Entwurf des Landesfachwartes durch das ASVÖ-Sekretariat. Anträge müssen bis Ende des Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Alle Ansuchen können einmal pro Jahr vom Verein direkt an den ASVÖ gerichtet werden. Aufwendungen sind zum Beispiel die Teilnahme von Einzelsportler*innen an WM/EM, WC/EC, ÖM sowie SM oder die Durchführung von bedeutenden nationalen und internationalen Wettkämpfen (z.B.: WM, EM, ÖM, usw.).
Es werden auch Teilnahmen von Mannschaften an ÖM/ÖSTM und an internationalen Titelkämpfen (EM oder WM) unterstützt, vorausgesetzt die Mannschaft besteht aus mindestens sechs Personen. Unter sechs Personen kann, wie gehabt, mittels Einzelbeträgen abgerechnet werden.
Pro Mannschaft bzw. Einzelsportler*in kann nur für eine Teilnahme in Österreich (außerhalb des Burgenlandes und weiteste Entfernung!) sowie eine Teilnahme im Ausland angesucht werden. Der Sportausschuss erhält diese Ansuchen zur Stellungnahme, der Beschluss über die Vergabe erfolgt im Vorstand.
Der ASVÖ Burgenland unterstützt Nachwuchs- oder Breitensportveranstaltungen mit folgenden Voraussetzungen:
DAS ANSUCHEN MUSS ZEITGERECHT VOR DER VERANSTALTUNG EINGEREICHT WERDEN!
Förderung Nachhaltigkeit
Was wird gefördert?
Im organisierten Sport geht Nachhaltigkeit weit über die ökologische Dimension hinaus. Wir tragen Verantwortung, wenn es um den sozialen Zusammenhalt, Gesundheit und Bildung geht. Als Breitensportverband, der sich dem Thema Nachhaltigkeit mit seinem vielfältigen Handlungsfeldern widmet, unterstützt der ASVÖ seine Vereine bei dieser Aufgabe.
Förderungen in diesem Bereich werden bis zu 2.500 € gewährt.
Voraussetzungen:
Die Maßnahme wurde bereits fertiggestellt bzw. abgeschlossen.
Abrechnung:
Geprüft wird der Antrag durch Vorlage der Rechnungen der gesetzten Maßnahme und eventuell Besichtigung vor Ort beim Verein. Es werden nur fertiggestellte bzw. abgeschlossene Maßnahmen gefördert. Abgerechnet wird die Förderung nach Förderrichtlinien der Bundes-Sportfördergesetzes.
Die Vereine haben einmal pro Jahr die Möglichkeit für Wettkämpfe, Pokalspenden zu beantragen. Die Beschlussfassung über die Vergabe erfolgt durch ein Mitglied des Präsidiums. Die Vereine können zwischen einem großen, zwei mittleren oder drei kleinen Pokalen wählen.
Die Förderung Vereinsbekleidung 2023 muss vorab angesucht und erst mit positiver Förderzusage kann abgerechnet werden.
Was wird gefördert?
Die Bedruckung von Vereinsbekleidung mit dem ASVÖ Burgenland Logo. Der Zuschuss wird pro gekauftem und bedrucktem Bekleidungsstück gewährt.
Voraussetzungen:
Mindestgröße Logo: 70x25mm in Originalfarben, weiß oder schwarz (Logo)
Abrechnung:
Der ASVÖ Burgenland übernimmt keine direkten Druckkosten, der Zuschuss wird über eine Förderung gewährt. Bitte Foto der Bekleidung zur Abrechnung mitsenden.
Bei folgendem Dokument handelt es sich um eine vereinfachte Version und einen Auszug aus den Abrechnungsrichtlinien der Bundes-Sport GmbH, der wesentliche Punkte zusammenfasst. In Zweifelsfällen und/oder bei unterschiedlichen Auslegungen gelten die offiziellen Abrechnungsrichtlinien der Bundes-Sport GmbH.
1. Grundsätze und Voraussetzungen
a) Grundsätzlich gelten die Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017).
b) Förderungen nur für gemeinnützige Sportvereine (lt. Vereinsgesetz, statutarisch festgehalten), die ordentliche Mitglieder des ASVÖ Burgenland sind.
c) Aktueller Eintrag im Vereinsregister (auch als Nachweis der Vertretungsbefugnis).
d) Verein oder seine Sektion ist ordentliches Mitglied eines von der Sport Austria (eh. BSO bzw. Bundessportorganisation) anerkannten Fachverbandes. Der ASVÖ behält sich vor, vom Verein eine entsprechende Bestätigung des Fachverbandes anzufordern.
e) Vereine, die a) und b) erfüllen, aber nicht unter c) fallen, können Förderansuchen stellen, die im Einzelfall von den Gremien des ASVÖ geprüft und entschieden werden.
f) Die Förderung gebührt nur dem im Ansuchen angegebenen und gewidmeten Zweck. Die Höhe der Förderung wird vom ASVÖ Burgenland nach Förderwürdigkeit und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten festgesetzt.
g) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Sie gilt erst mit einer schriftlichen Verständigung und nur unter der Voraussetzung als zugesagt, dass auch seitens der jeweiligen Förderungsgeber (Bundes-Sportförderungsfonds, ASVÖ-Bund, sonstige Bundes- und Landesstellen) entsprechende finanzielle Zuwendungen erfolgen.
2. Förderansuchen
sind unter Verwendung der vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulare bis zu folgenden Stichtagen einzubringen:
a) Antrag auf Basisförderung: Ende Februar des jeweiligen Jahres
b) Antrag auf Bauförderung: 22. April (später einlangende Ansuchen werden in das Folgejahr übernommen)
c) Antrag auf Sonderförderung kann laufend, aber nur einmal im Kalenderjahr, eingebracht werden
d) Vereine, deren Ansuchen gem. a) und b) nicht bis zum Stichtag im Sekretariat eingelangt sind, verzichten unwiderruflich auf eine Förderung für das laufende Jahr.
Voraussetzung für eine positive Erledigung des Ansuchens sind:
a) Besuch der jährlichen Bezirks- bzw. Gruppentagung und der Generalversammlung.
b) Platzierung des ASVÖ-Burgenland-Logos auf der Startseite der Website (falls vorhanden).
c) Ein Vereinskonto, dessen Bezeichnung auf den Verein lautet und dessen Zeichnungsberechtigung den Angaben im Vereinsregister entspricht. Der ASVÖ behält sich vor, eine entsprechende Bankbestätigung vom Verein anzufordern.
3. Abrechnung und Überweisung
a) Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach der Übermittlung von Originalbelegen, die den Richtlinien des Bundes-Sportförderungsgesetzes entsprechen müssen, innerhalb der in der Förderzusage angegebenen Frist.
b) Eine begründete Fristverlängerung kann innerhalb der Abrechnungsfrist beantragt werden.
c) Bei offenen Forderungen des ASVÖ Burgenland an den Mitgliedsverein (z.B. fehlender Mitgliedsbeitrag) wird keine Förderung an den Verein überwiesen.
d) Die Förderung wird nur auf das angegebene Vereinskonto überwiesen.
e) Der ASVÖ Burgenland behält sich vor, die Förderung zurückzufordern, wenn die vorliegenden Abrechnungsbelege von den Kontrollkommissionen der Bundes-Sport GmbH bzw. der Behörden nicht anerkannt werden.
Die Aufgabe der Finanzierung der österreichischen Sportverbände hat seit 1. Jänner 2018 die neu eingerichtete Bundes-Sport GmbH (BSG) inne. Die Abrechnungsrichtlinien werden vertragsgemäß durch die Bundes-Sport GmbH geprüft. Die Prüfung wird auf Basis des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017) durchgeführt.
Die Einhaltung dieser Richtlinien ist daher für Abrechnungen mit den zuständigen Landesverbänden zwingend erforderlich!
Weitere Informationen über die Bundes-Sport GmbH sowie Formblätter und Abrechnungsrichtlinien im Downloadbereich.