Keine Veränderung für die Vorgaben im Sport

Die mit heute, 11.1.2022, in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt keine Auswirkungen auf den Sport mit sich. Die Maskenpflicht im Freien gilt wie bisher nicht während der Sportausübung.

Somit gelten für den Sport weiterhin die Regelungen vom 27.12.2021:

• Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur bis 22 Uhr betreten werden

Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze wie z.B. Trainings dürfen nur mit max. 25 Personen stattfinden (auch outdoor)

• Sportveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. Zuschauer*innen) können indoor wie outdoor mit max. 500 Personen bei 2G-Nachweis, max. 1.000 Personen bei 2G-Nachweis+PCR-Test und max. 2.000 Personen bei Boosterimpfung+PCR-Test stattfinden

•Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert und sind mit dem jeweiligen Fachverband abzusprechen

 

Eine Zusammenfassung der Vorgaben, die seit dem 27.12. gültig sind, findest du hier.

Die FAQs von Sport Austria zu Covid19-Vorgaben und Sport findest du hier.

 

 

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